Verfahren gegen Pilatus Aircraft eingestellt
Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat ein Verfahren gegen Flugzeugbauer Pilatus Aircraft eingestellt. Das Stanser Unternehmen habe das Gesetz nicht verletzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Pilatus habe das Gesetz nicht verletzt, als es Dienstleistungen in Saudi-Arabien leistete.
- Zu diesem Schluss kommt die Schweizer Bundesanwaltschaft.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat ein Verfahren rund um den Flugzeugbauer Pilatus Aircraftwegen Dienstleistungen in Saudi-Arabien eingestellt. Das Stanser Unternehmen habe das Gesetz nicht verletzt, indem es Dienstleistungen in Saudi-Arabien nicht dem Aussendepartement (EDA) gemeldet hatte. Dies berichtet die «NZZ am Sonntag».
Die Strafuntersuchung war aufgrund einer Anzeige des EDA im Sommer eröffnet worden. Sie richtete sich gegen Unbekannt. Die Einstellungsverfügung datiert dem Bericht zufolge vom 18. November und ist rechtskräftig.
Pilatus Aircraft wegen Söldnergesetz angezeigt
Das EDA hatte in der Anzeige vorgebracht, Pilatus Aircraft habe das Söldnergesetz verletzt. Dieses verlangt, dass im Ausland erbrachte Sicherheitsdienstleistungen dem Departement gemeldet und von diesem bewilligt werden müssen. Es ging darum, dass Pilatus-Angestellte nach Saudi-Arabien gelieferte PC-21-Trainingsflugzeuge warteten.
Unter anderem geht es dabei um technischen Support, Ersatzteilmanagement und Problembehebung an PC-21-Flugzeugen sowie an Simulatoren. Laut EDA stellt dies eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar. Saudi-Arabien ist aktiv am Krieg in Jemen beteiligt.
Ein EDA-Sprecher sagt nun, man könne den Ausgang des Strafverfahrens nicht kommentieren. Dies, da das EDA den Inhalt der Einstellungsverfügung bisher nicht kenne. Das EDA hatte Pilatus im Juni angewiesen, bis Mitte September ihre Fachleute aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten abzuziehen.
Dagegen erhob die Firma Einspruch. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Pilatus-Angestellten bleiben können, bis es ein Urteil zur Sache gefällt hat.