Parlament

Verhärtete Fronten beim Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative

Keystone-SDA
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Bern,

Im Parlament wird der Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative hart diskutiert. Die Fronten verhärten sich, in einem Punkt ist man sich jedoch einig.

Pflegepersonal
Medizinisches Personal bei der Pflege von Daniele in Rennaz, Schweiz. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parlament will das Pflegepersonal mit neuen Kompetenzen stärken.
  • Der Nationalrat will, dass Pflegefachkräfte Beiträge für die Lebenskosten bekommen.
  • Bei der kantonalen Zuständigkeit sind sich die beiden Fronten einig.

Das Parlament will den Pflegeberuf mit einer Ausbildungsoffensive und neuen Kompetenzen stärken. Das sieht der Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative vor. In zwei Punkten sind sich die Räte aber weiterhin nicht einig. Einerseits geht es um die kantonale Zuständigkeit bei den Ausbildungsbeiträgen.

Der Nationalrat will die Kantone verpflichten, angehenden Pflegefachkräften Beiträge an die Lebenshaltungskosten zu leisten und veranschlagt dafür 469 Millionen Franken. Der Bund soll die Kantone während acht Jahren unterstützen. Der tiefe Ausbildungslohn gilt als eine der Ursachen für die zu geringe Zahl von Abschlüssen.

Ständerat will Leistungen freiwillig gestalten

Der Ständerat will diese Leistung der Kantone jedoch als freiwillig gestalten und beantragt 369 Millionen Franken. Der Bundesrat unterstützt diese Version, weil dadurch 100 Millionen Franken gespart werden könnten. Doch die grosse Kammer ist am Mittwoch auf ihrer Linie geblieben - mit 115 zu 72 Stimmen bei 8 Enthaltungen.

Pflegeberufe besonders stark von Covid-19 betroffen
Pflegeberufe besonders stark von Covid-19 betroffen - AFP/Archiv

Die zweite Differenz dreht sich um die Frage, für welche Pflegende, die selbstständig abrechnen wollen, eine Vertragspflicht gelten soll. Welche Leistungen genau Pflegende selbst direkt über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen können, soll der Bundesrat festlegen. In den meisten Fällen braucht es dafür noch eine Anordnung des Arztes.

Vereinbarung mit den Krankenversicherungen

Der Ständerat will eine zusätzliche Bedingung: Nämlich, dass nur jene Pflegefachpersonen, Spitexorganisationen und Pflegeheime davon profitieren können, die mit den Krankenversicherern vorgängig eine Vereinbarung abgeschlossen haben. Der Nationalrat sprach sich erneut gegen diesen Zusatz aus - mit 109 zu 84 Stimmen bei einer Enthaltung. Auch der Bundesrat lehnt diese Bedingung ab.

Die Vorlage geht nun ein letztes Mal zurück an den Ständerat. Verbleiben nach dessen dritter Beratung immer noch Differenzen, ist die Einigungskonferenz am Zug, welche dann eine Kompromisslösung suchen müsste. Der indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative soll am Ende der Frühjahrssession unter Dach und Fach gebracht werden.

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