Krankenkassen-Prämienverbilligung 2021
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor.
Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2021 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2018 massgebend.
Im September 2020 führt die SVA den automatischen Codeversand an die allenfalls Anspruchsberechtigten durch. Sollten Sie bis Ende September 2020 keinen Code erhalten haben, können Sie ab Oktober 2020 online unter www.sva-ag.ch – Private – finanzielle Unterstützung – Prämienverbilligung einen Code bestellen.
Sobald Sie diesen per Post erhalten haben, können Sie unter www.sva-ag.ch/pv-online den Antrag auf Prämienverbilligung stellen und direkt an die SVA Aargau übermitteln. Der Antrag ist innert sechs Wochen ab Erhalt des Codes zu stellen.
Die Frist zur Antragstellung für die Prämienverbilligung 2021 läuft bis Ende 2020. Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind der Sozialversicherung Aargau SVA telefonisch unter 062 836 82 97 oder per E-Mail an [email protected] zu melden. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter: www.sva-ag.ch/Dienstleistungen/Prämienverbilligung.