Der wegen Diskriminierung verurteilte Aargauer SVP-Lokalpolitiker Naveen Hofstetter tritt wieder zur Wahl an.
SVP-Politiker Naveen Hofstetter. (Archivbild) - keystone
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Der wegen Rasendiskriminierung verurteilte Aargauer SVP-Lokalpolitiker Naveen Hofstetter wird auf der SVP-Liste des Bezirks Zofingen für das Kantonsparlament kandidieren. Das hat die Geschäftsleitung der Bezirkspartei entschieden. Das Bundesgericht hatte die Verurteilung von Hofstetter bestätigt.

Das SVP-Basis habe Hofstetter im Wissen um seine Verurteilung vom Bezirks- und Obergericht ohne Einwendungen im Januar nominiert. Dies teilte die Bezirkspartei am Montag mit. Die fünfköpfige Geschäftsleitung entschied einstimmig.

Für die SVP sei die Meinungsfreiheit in einer Demokratie und in der Schweiz ein hohes Gut. Deshalb solle das Volk entscheiden, ob Hofstetter als Grossrat wählbar sei oder nicht. Der Lokalpolitiker hatte bereits im Jahr 2021 für das Kantonsparlament kandidiert.

Bundesgericht bestätigt Urteil

Die Neuwahl findet im kommenden Oktober statt. Das Bundesgericht wies im April die Beschwerde des Mannes gegen das Urteil des Aargauer Obergerichts ab. Dieses hatte den Lokalpolitiker im November 2022 wegen mehrfacher Diskriminierung und Aufruf zu Hass zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 170 Franken und zu einer Busse von 2500 Franken verurteilt.

Hofstetter wollte einen Freispruch. Er hatte im Vorfeld der Abstimmung «Ehe für alle» drei Beiträge auf seinem Facebook-Profil veröffentlicht. In denen verunglimpfte er Menschen aus Afrika und gleichgeschlechtliche Paare.

Bundesgericht: Verwendete Begriffe diskriminierend

Das Bundesgericht hält in seinem vergangene Woche publizierten und am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest, dass die verwendeten Begriffe wie «Männer afrikanischer Herkunft» und «afrikanische Flüchtlinge» eine Ethnie oder Rasse bezeichneten, die von der Strafnorm gegen Diskriminierung im Strafgesetzbuch erfasst würden.

Der Beschwerdeführer habe mit den gewählten Ausdrücken auf einen ganzen Kontinent abgezielt. Kernbotschaft eines weiteren Beitrags sei zudem, dass Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften lebten, unnatürlich beziehungsweise Menschen zweiter Klasse seien. Laut Bundesgericht handelt sich dabei um eine pauschale Herabsetzung im Sinne des Gesetzes.

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