Verurteilung eines Journalisten in Neuenburg aufgehoben
In einem Bericht erwähnte ein Journalist im Fall eines Doppelmordes die Anwesenheit einer weiteren Person. Das Bundesgericht hebt seine Verurteilung auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Journalist erwähnte in einem Artikel eine weitere Person in einem Doppelmord-Fall.
- Das Bundesgericht hat eine Verurteilung nun aufgehoben.
- Der Fall geht nun an das Neuenburger Kantonsgericht zurück.
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Journalisten aufgehoben. Dieser erwähnte in seinem Bericht über einen Doppelmord die Anwesenheit einer weiteren Person. Dies hatte ihm das Gericht jedoch untersagt. Das Neuenburger Kantonsgericht muss den Fall neu beurteilen.
Das Bundesgericht hält fest, dass die Anwesenheit einer dritten Person während des Tötungsdelikts sei in der Öffentlichkeit bekannt gewesen sei. Deshalb habe das Gericht die Erwähnung dieser Tatsache nicht verbieten können. Kurz bevor das Gericht die Nennung der Drittperson untersagte, hatte der Journalist eine Online-Meldung publiziert. In dieser erwähnte er diesen Fakt.
Die Massnahme sei nicht «geeignet» gewesen, um den Schutz dieser Drittperson zu gewährleisten, schreibt das Bundesgericht weiter. Für die Einschränkung eines Grundrechts müsse dies jedoch gegeben sein.
Kantonsgericht ist wieder gefragt
Das Bundesgericht führt weiter aus, sein Urteil bedeute nicht, dass die Erwähnung der Drittperson nicht deren Persönlichkeitsrechte verletzt haben könnte. Der Fall geht deshalb zur entsprechenden Beurteilung an das Kantonsgericht zurück.
Der Berufsverband Impressum begrüsste in einer am Montag veröffentlichten Medienmitteilung das Urteil des Bundesgerichts. Er bedauert jedoch, dass die Lausanner Richter das Vorgehen der Neuenburger Justiz nicht vehementer verurteilt haben.