Franken

Verwaltung verlangt 3000 Franken für Umzug im gleichen Gebäude

Antun Boskovic
Antun Boskovic

Dübendorf,

Ein Mieter wollte innerhalb des Jabee Towers in Dübendorf ZH in eine grössere Wohnung umziehen. Dafür verlangte die Verwaltung eine zusätzliche Monatsmiete.

Jabee Tower
Der Jabee Tower befindet sich in Dübendorf ZH. - Google Street View

Das Wichtigste in Kürze

  • In Dübendorf ZH wollte ein Mieter die Wohnung innerhalb des Jabee Towers wechseln.
  • Die Verwaltung des Hochhauses, Swiacasa, verlangte dafür zusätzliche 3000 Franken.
  • Solche Wechsel seien mit «enormen Zeitaufwänden» verbunden, begründet das die Verwaltung.

Die Wohnungsnot in der Schweiz ist gross. Das gilt besonders in den Städten. Diese Umstände nutzen aber Vermieter offenbar immer mehr aus.

So auch im Jabee Tower in Dübendorf ZH: Ein Mieter will im Hochhaus Anfang April aus seiner 3,5-Zimmer-Wohnung in eine frei werdende 4,5-Zimmer-Wohnung umziehen. Solche Wohnungswechsel innerhalb des Towers sind laut dem Mieter keine Seltenheit, wie er dem «Blick» anonym erzählt.

Die Verwaltung, Swiacasa, würde frei werdende Wohnungen oft intern ausschreiben. Doch seit Oktober 2022 verlangt der Vermieter bei solchen internen Wohnungswechseln eine Monatsmiete zusätzlich. Damit müssen Mieter bei einem Umzug innerhalb des Hochhauses ihre alte Wohnung einen Monat länger bezahlen.

«Hätte rund 3000 Franken draufzahlen müssen»

«Ich hätte also rund 3000 Franken draufzahlen müssen», erklärt der Mieter. Weil er diese Bedingungen nicht akzeptiert, fällt der Umzug ins Wasser. Diese neue Regel ist laut dem Mieter «widerrechtlich». Deshalb prüfe er nun rechtliche Schritte.

Solche internen Wechsel seien für die Verwaltung mit «enormen Zeitaufwänden» verbunden. So begründet Swiacasa die Regel im internen Schreiben an die Mieter des Hochhauses. Die alte Wohnung werde in diesem Zeitraum nicht weitervermietet. Nur so könne Swiacasa die Reinigung und allfällige Reparatur- und Renovationsarbeiten ordnungsgemäss gewährleisten.

Mieterverband: Handgeld-Forderungen sind nicht erlaubt

«Die Forderung eines sogenannten Handgeldes ist in der Schweiz nicht erlaubt», hält aber Walter Angst, Co-Geschäftsleiter des Zürcher Mieterverbands, fest. «Das ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie Immobilienverwaltungen aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes aktuell auftreten.» Immer mehr Vermieter würden die Wohnungsnot ausnutzen.

Braucht es Massnahmen gegen die Wohnungsnot?

Swiacasa lässt über einen Anwalt gegenüber der Zeitung ausrichten, dass diese Praxis offenbar bei zwei Betroffenen Unmut ausgelöst habe. Und: «Zur Vermeidung künftiger Missverständnisse hat sich die Verwaltung dazu entschieden, diese Regel nicht mehr anzuwenden.»

Doch über die Abschaffung der Regel hat sie die Mieter des Jabee Towers bisher nicht informiert. Und für den betroffenen Mieter kommt der Entscheid der Verwaltung sowieso zu spät: Die 4,5-Zimmer-Wohnung ist mittlerweile wieder vergeben.

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