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Walliser Arzt beisst Tinder-Date in die Nase – Knast!

Simon Binz
Simon Binz

Sion,

Ein Walliser Arzt, der ein Tinder-Date gewürgt und in die Nase gebissen hatte, muss nach einer endgültigen Entscheidung des Bundesgerichts ins Gefängnis.

häusliche gewalt
Ein Mann übt Gewalt auf eine Frau aus. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Arzt hatte ein Tinder-Date angegriffen, da sie ihm keinen Oral-Sex geben wollte.
  • Der Mann riss die Frau an den Haaren, würgte sie und biss ihr in die Nase.
  • Er wurde in der Folge über alle Instanzen hinweg zu einer Haftstrafe verurteilt.
  • Auch vor dem Bundesgericht ist er mit seiner Berufung abgeblitzt.

Die Tat übte der Verurteilte bereits im Juli 2018 aus. Damals hatte der aus Deutschland stammende Arzt seine ehemalige Bekannte brutal attackiert. Der Fall zog sich jedoch juristisch über mehrere Jahre hinweg. Erst am Mittwoch konnte das Kapitel mit einem Entscheid des Bundesgerichts abgeschlossen werden.

Darüber berichtet unter anderem der «Walliser Bote». Doch alles auf Anfang.

Der Arzt lernte sein späteres Opfer über eine Dating-App kennen. Im Juli 2018 hatten sich die beiden schliesslich zu einem Wanderwochenende verabredet. Nach einer Rundwanderung und einem anschliessenden Nachtessen in einem Restaurant, gings für die beiden in das reservierte Hotelzimmer.

Während des Abendessens und auch in der anschliessenden Zeit trank der Arzt heimlich grosse Mengen Alkohol. Im Hotelzimmer forderte der Mann seine Bekannte zu Oral-Sex auf.

Er sagte, er habe schliesslich den Aufenthalt bezahlt, deshalb könne sie ihm auch einen Gefallen tun. Die Frau lehnte ab und machte deutlich klar, dass dies aufgrund ihrer freundschaftlichen Beziehung nicht infrage komme.

An den Haaren gerissen, gewürgt und in die Nase gebissen

Diese Zurückweisung liess den Mann die Beherrschung verlieren. Wütend forderte er die Frau auf, das Zimmer sofort zu verlassen.

Sie weigerte sich jedoch, da es mitten in der Nacht war. Ausserdem war die Rezeption nicht besetzt, sie hätte also kein anderes Zimmer beziehen können.

Daraufhin eskalierte der Streit im Hotelzimmer. Der Arzt attackierte die Frau körperlich, riss sie an den Haaren, trat ihr ins Gesicht.

Er biss sie ausserdem in die Nase und würgte sie brutal. Glücklicherweise konnte sie sich befreien, ihn im Badezimmer einschliessen und den Notruf wählen.

Der Arzt flüchtete zunächst über das Badezimmerfenster, kehrte später aber zurück und wartete auf die Polizei. Die Blutalkoholkonzentration des Arztes lag zum Tatzeitpunkt zwischen 2,32 und 3,29 Promille.

Die Gewalttätigkeiten des Mannes fügten der Frau dauerhafte gesundheitliche Schäden zu. Besonders ihre Nase wurde durch den Biss des Arztes entstellt.

Täter versuchte Opfer zu diskreditieren: «Sie lebt polyamourös»

Um die Frau zu diskreditieren, behauptete er während einer polizeilichen Einvernahme zum Vorfall vom 14. Juli 2018, sein Tinder-Date lebe «polyamourös» und habe regelmässig Geschlechtsverkehr mit mehreren Männern. Diese Aussage machte er, obwohl er wusste, dass sie in einer festen Beziehung war.

Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten ergab, dass der Arzt ein geübter Trinker war. Seine Schuldfähigkeit sei trotz des hohen Alkoholpegels zum Tatzeitpunkt vermutlich aber mittelgradig vermindert gewesen.

Das Kreisgericht Oberwallis stellte aber fest, dass der Arzt wusste, dass beidseitiges Würgen über mehrere Minuten schnell lebensbedrohlich werden kann. Und auch, dass dies nicht zwangsläufig sichtbare körperliche Spuren beim Opfer hinterlassen würde.

Zudem hielten die Richter fest, dass der Angeklagte gegenüber der Polizei und dem Gericht wenig Reue und Einsicht zeigte. So wurde der Mann schliesslich am 13. Juni 2022 wegen der versuchten vorsätzlichen Tötung, mehrfachen Körperverletzung, üblen Nachrede, Beschimpfung und Urkundenfälschung schuldig gesprochen.

Er wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 50 Monaten verurteilt. Ausserdem wurde eine Landesverweisung von sieben Jahren und eine Genugtuungszahlung von 25'000 Franken an das Opfer angeordnet.

Kantonsgericht und auch Bundesgericht bestätigen Urteil weitgehend

Das Urteil wurde daraufhin am 3. April 2023 vom Kantonsgericht Wallis weitgehend bestätigt. Die Anklage wurde jedoch von der «versuchten schweren Körperverletzung» auf «einfache Körperverletzung» reduziert. Bezüglich Sanktion, Massnahme und Landesverweisung bestätigte das Kantonsgericht das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich.

Der Arzt legte Berufung ein und beantragte beim Bundesgericht einen Freispruch von den Vorwürfen der versuchten Tötung, Körperverletzung und Beschimpfung. Er führte unter anderem an, dass seine starke Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt seine Schuldfähigkeit beeinträchtigt habe.

Das Bundesgericht wies diese Argumente zurück. Es bestätigte, dass der Arzt trotz seiner Alkoholisierung in der Lage war, das Unrecht seiner Tat zu erkennen.

Die Richter hielten fest, dass er vorsätzlich gehandelt habe. Das Opfer sei gezielt angegriffen und sogar mit Tötungsabsicht gewürgt worden.

Der Arzt blitzte vor Bundesgericht auch mit seiner Forderung ab, die Haftstrafe zugunsten einer ambulanten Behandlung aufzuschieben. Die Richter betonten, dass der Strafvollzug die Resozialisierung des Arztes nicht behindere. Zudem könne die Therapie auch während der Haft fortgesetzt werden.

Kommentare

User #2371 (nicht angemeldet)

Der Untertitel ist falsch,Punkt. Er ist kein Walliser Arzt, es ist ein Arzt der im Wallis ( arbeitete), hoffen wir wenigstens.

User #3555 (nicht angemeldet)

Höhepunkte des Journalismus!!! Wichtiges auslassen und über Banalitäten ausführlich berichten.

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