Ein Aargauer Ex-Grossrat steht wegen Exhibitionismus vor Gericht. Dem Mann werden 26 Entblössungen vorgeworfen, dazu kommen weitere Gesetzes-Verstösse.
Prozess wegen Exhibitionismus
Ein Prozess wegen Exhibitionismus. (Symbolbild) - AFP/Archiv
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Ein ehemaliger Aargauer Mitte-Politiker muss sich wegen mehrfachen Exhibitionismus und sexueller Handlungen mit Kindern vor Gericht verantworten. Der 55-Jährige war bis zu seiner Anklage in der Politik aktiv und hatte evenuell eine Nationalratskandidatur angestrebt.

Der Mann soll zwischen 2017 und 2022 insgesamt 35 Mädchen an der Aare im solothurnischen Niederamt belästigt haben. Das berichtet die «Aargauer Zeitung».

Er ist angeklagt wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, wegen Exhibitionismus, sexueller Nötigung und weiterer Delikte.

Politische Karriere und Parteiaustritt

Der Beschuldigte war früher Grossrat und kandidierte im November für den Nationalrat auf einer Unterliste der Mitte-Partei. Nach den Vorwürfen legte er alle Ämter innerhalb der Partei nieder und trat aus. «Wenn wir sowas gewusst hätten, wäre er schon lange nicht mehr in der Partei», sagte Mitte-Präsidentin Marianne Binder gegenüber «SRF».

wegen Exhibitionismus
Mitte-Präsidentin Marianne Binder (Mitte/AG). (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Die Aargauer Mitte-Partei hat keine spezifischen Regelungen zur Überprüfung ihrer Kandidierenden. «Meistens hat man aber ein Grundvertrauen in die Kandidierenden,» so Marianne Binder. Andere Parteien wie die FDP und SVP verlangen jedoch Strafregisterauszüge und weitere Dokumente, insbesondere bei höheren Ämtern.

Prozess und Anklagepunkte

Der Prozess gegen den ehemaligen Politiker findet vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen statt. Der Mann ist teilweise geständig und muss sich unter anderem wegen Hinderung einer Amtshandlung und Irreführung von Behörden verantworten. Er hatte bei der Festnahme zu fliehen versucht und falsche Angaben gemacht.

Findest du, bei jedem Parteieintritt sollten die Mitglieder überprüft werden?

Der Verteidiger des Beschuldigten versuchte, den Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Medien durchzuführen, was jedoch abgewiesen wurde.

Der Anwalt argumentierte, die Berichterstattung unterlaufe die Unschuldsvermutung und verletze die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten.

Wegen Exhibitionismus: Opferaussagen und Verhandlung

Während des Prozesses schilderten mehrere Opfer ihre Erlebnisse. Eine junge Frau berichtete, der Mann sei ihr nackt mit dem Fahrrad gefolgt. Anschliessend habe er sie nach der Zeit gefragt, während er masturbierte. Sie konnte sich wehren und entkommen.

Der Prozess unter anderem wegen Exhibitionismus soll innerhalb von zwei bis drei Tagen abgeschlossen sein. Das Urteil soll Mitte Dezember bekannt gegeben werden.

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