Wegen Oster-Stau: Nationalräte wollen im Winter Gotthardpass öffnen
60 Nationalräte haben eine Forderung unterzeichnet, dass der Gotthardpass das ganze Jahr über befahrbar gemacht werden soll. 300 Millionen soll es kosten.

Das Wichtigste in Kürze
- SVP-Nationalrat Benjamin Giezendanner hat eine Motion im Bundesparlament eingereicht.
- Er fordert, dass der Gotthardpass das ganze Jahr befahrbar gemacht wird.
- Der Verein Pro Alps sieht den Vorschlag in mehreren Hinsichten als «höchst problematisch».
Jedes Jahr stehen am Osterwochenende unzählige Autos am Gotthard Schlange. Das stellt die Politik und Verkehrsplaner immer wieder vor Fragen. Wie können die stundenlangen Wartezeiten behoben werden?
SVP-Nationalrat Benjamin Giezendanner hat nun eine Lösung gefunden, wie die «Sonntagszeitung» schreibt: Der Gotthardpass soll das ganze Jahr über befahrbar gemacht werden.
60 Unterschriften im Nationalrat sind zusammengekommen. Die meisten von Seiten der FDP und SVP.
In der Umsetzung müssten Lawinenverbauungen, Teilüberdachungen und neue Anschlussstrassen gebaut werden. Neben der Stau-Auflösung sollen durch die Massnahme die Urner Gemeinden vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Gemäss dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) würden sich die Investitionskosten auf rund 300 Millionen Franken belaufen. Giezendanner findet das «verhältnismässig gering».
Denn der Tunnelbau der zweiten Röhre kostet rund 2 Milliarden Franken. Pro Stunde können aber klar mehr Fahrzeuge durch den Tunnel fahren.
Pro Alps kritisiert Giezendanners Vorschlag
Die Idee von Giezendanner kommt aber nicht bei allen gut an. Der Verein Pro Alps (ehemals Verein Alpeninitiative) kritisiert die Motion scharf. «Giezendanners Vorschlag ist verkehrs-, klima- und verfassungspolitisch höchst problematisch», meint Silvan Gnos, Politchef bei Pro Alps, gegenüber der Zeitung.
Faktisch sei die Massnahme eine Erhöhung der Transit-Kapazität. Damit stehe der Vorschlag «klar im Widerspruch» zur Bundesverfassung.
1994 stimmte das Schweizer Volk der von Pro Alps lancierten Alpeninitiative zu. Seither steht in der Bundesverfassung, dass die Kapazität der Transitstrassen im Alpengebiet nicht erhöht werden darf.