Wirbel auf Fussballplatz in St.Gallen – 24-Jähriger vor Gericht
Ein 24-Jähriger steht in St. Gallen wegen sexueller Belästigung vor Gericht. Er fordert einen Freispruch.
Das Wichtigste in Kürze
- Wegen sexueller Belästigung wurde ein 24-Jähriger in St. Gallen verurteilt.
- Der Mann fordert einen vollständigen Freispruch.
- Das abschliessende Urteil wird für kommenden Mittwoch erwartet.
Ein 24-jähriger Mann mit afghanischer Nationalität steht in Berufung vor dem Kantonsgericht St. Gallen.
Wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet, wurde er in erster Instanz wegen sexueller Belästigung verurteilt. Der Mann legte Berufung ein und fordert den Freispruch.
Verlorener Kopfhörer als Begründung
Der Vorfall ereignete sich an einem Samstagabend im Mai 2022 auf dem Sportplatz Hebel in St. Gorgen SG.
Laut Staatsanwaltschaft kam der Beschuldigte zu einer Gruppe von Fussball spielenden Kindern, weil er beim Sport einen Airpod verloren habe.
Der Angeklagte bat daraufhin, die Jungen abtasten zu dürfen, da er sie verdächtigte, den Kopfhörer eingesteckt zu haben.
Fragwürdige körperliche Kontrollen
Die Staatsanwaltschaft berichtet, dass er dabei die Körperflanken von zwei Buben abtastete. Beiden griff er auf ihr Gesäss, einem soll er den Penis und Hodensack gedrückt haben.
Eine anwesende Frau bat den Beschuldigten, sich zu entfernen. Die Eltern der Jungen reagierten prompt und erhoben Anklage.
Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte den 24-Jährigen zu einer Busse von 900 Franken. Zusätzlich sprach das Gericht ein lebenslanges Berufsverbot im Umgang mit Kindern aus. Auch die Verfahrenskosten von 23'000 Franken muss er laut diesem Schuldspruch tragen.
Widersprüche von Aussagen und Beweisen
Doch der Verurteilte ging in Berufung und verlangt einen vollumfänglichen Freispruch. Das Gericht sieht jedoch einige Ungereimtheiten.
So habe der Beschuldigte laut des Handy-Ortungsdienstes seine Wohnung erst gegen Abend verlassen. Die Airpods will er aber bereits am Vormittag am Sportplatz verloren haben.
Ausserdem fand die Staatsanwaltschaft Bilder von Jungen auf seinem Handy. Davon wisse er nichts. «Das ist Verleumdung», sagte er laut «St. Galler Tagblatt».
Das Urteil des Kantonsgerichts wird voraussichtlich am Mittwoch verkündet.