Wird die Immunität von Andreas Glarner aufgehoben?
SVP-Nationalrat Andreas Glarner steht wegen eines Beitrags auf Twitter/X in der Kritik. Seine Immunität könnte nun für ein Gerichtsverfahren aufgehoben werden.
Das Wichtigste in Kürze
- SVP-Nationalrat Andreas Glarner könnte bald seine Immunität verlieren.
- Es wurde ein entsprechendes Gesuch bei der Kommission eingereicht.
- Zwei Tweets haben ihn mit den Behörden in Kontakt gebracht.
Als SVP-Nationalrat geniesst Andreas Glarner eigentlich Immunität. Diese könnte jedoch nun im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gegen ihn bezüglich eines Fake-Videos auf Twitter/X aufgehoben werden. Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat bei der zuständigen Kommission ein entsprechendes Gesuch eingereicht, berichtet die «Aargauer Zeitung».
Vor den Nationalratswahlen 2023 hatte Glarner ein manipuliertes Video von Sibel Arslan, der Basler Grünen-Nationalrätin, auf X (früher Twitter) und Instagram veröffentlicht, in dem ihr mithilfe von KI rechte Parolen in den Mund gelegt wurden.
Ein kleiner Hinweis unten links im Bild machte darauf aufmerksam, dass es sich um ein gefälschtes Video handelte. Trotzdem erwirkte Arslan eine superprovisorische Verfügung und das Video musste entfernt werden.
Das Basler Zivilgericht verurteilte Glarner zur Zahlung von 3842.50 Franken – davon waren 1500 Franken Gerichtskosten und 2342.50 Franken Anwaltskosten für Sibel Arslan.
Andreas Glarner erhält Strafverfahren wegen anderen Tweet
Damit war die Sache jedoch noch lange nicht vorbei. Am 12. Januar reichte Arslan eine Strafanzeige gegen Glarner ein – wegen Identitätsmissbrauchs.
Am 5. November wurde auf der Parlamentsseite ein Eintrag veröffentlicht: «24.195 Geschäft des Parlaments: Immunität von Nationalrat Andreas Glarner. Gesuch um Aufhebung». Die Staatsanwaltschaft scheint ein Verfahren gegen den Politiker zu planen.
Wie Christof Scheurer, Informationsbeauftragter der Berner Staatsanwaltschaft, und Glarner selbst gegenüber der «Aargauer Zeitung» bestätigen, liegt gegen den SVP-Nationalrat jedoch noch ein anderes Strafverfahren vor. Er wurde anonym wegen eines islamkritischen Tweets nach den Messerattacken in Mannheim und Solingen angezeigt.
Nadia Bürgy von der Immunitätskommission des Nationalrats hält sich bedeckt. Weitere Infos zu möglichen Strafverfahren gegen den Politiker sollen per Medienmitteilung am 18. November folgen.