Bezeichnung «Extremist» für Andreas Glarner erlaubt
Das Aargauer Obergericht hat sein Urteil gefällt: Die Bezeichnung «Gaga-Rechtsextremist» für Andreas Glarner ist zulässig.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Aargauer Obergericht spricht Hansi Voigt der Beschimpfung und üblen Nachrede frei.
- Die Bezeichnung «Extremist» für SVP-Nationalrat Andreas Glarner sei zulässig.
Die Bezeichnung «Gaga-Rechtsextremist» für SVP-Nationalrat Andreas Glarner ist zulässig: Das Aargauer Obergericht hat am Dienstag den früheren Journalisten Hansi Voigt nach einer Twitter-Nachricht vom Vorwurf der Beschimpfung und der üblen Nachrede freigesprochen.
In der politischen Auseinandersetzung seien Ehrverletzungsdelikte nur mit grosser Zurückhaltung anzunehmen, hielt die vorsitzende Richterin in der mündlichen Urteilsbegründung fest. Meinungsfreiheit bedinge auch die Bereitschaft, sich der öffentlichen und manchmal auch heftigen Kritik auszusetzen.
Entscheid fiel nicht einstimmig
Für den unbefangenen Durchschnittsleser sei mit dem Begriff «Gaga-Rechtsextremist» nicht der Eindruck entstanden, dass der SVP-Nationalrat antidemokratisch oder gewaltbereit sei oder Sympathien für den Nationalsozialismus habe. Es habe sich um eine scharfe, zugespitzte Einordnung im politischen Spektrum gehandelt.
Der Entscheid des Obergerichts fiel nicht einstimmig. Eine Minderheit stufte den Tweet als strafbar ein, da Glarners Ruf als ehrbarer Mensch betroffen sei. Glarner kündigte an, dass er das Urteil wohl vor Bundesgericht bringen werde.