Zahl der Opferhilfe-Beratungen ist 2018 erneut gestiegen
Die Zahl der Beratungen für Opfer von Straftaten ist in der Schweiz erneut gestiegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Zahl der Opfer-Beratungen lag 2018 bei 41'540.
- Knapp der Hälfte ging eine Körperverletzung und/oder Tätlichkeit voraus.
- Seit 2000 hat sich die Zahl fast verdreifacht.
Opferhilfe kann jede Person beanspruchen, die durch ein Delikt in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt worden ist.
2018 führten die Opferhilfestellen 41'540 Beratungen durch, gegenüber rund 38'800 im Vorjahr. Die Zahl hat sich seit 2000 fast verdreifacht. Dies ist den am Montag vom Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichten Zahlen zu entnehmen.
Knapp der Hälfte der 2018 geleisteten Beratungen (19'774) ging eine Körperverletzung und/oder Tätlichkeit voraus. 585 Beratungen fanden nach einem Tötungsdelikt statt. In 13'207 Fällen ging es um Erpressung, Drohung und/oder Nötigung.
In der Mehrheit kannten sich Opfer und Täter
Sexuelle Handlungen mit Kindern gingen 4607 Beratungen voran, um sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung ging es bei weiteren 4761 Beratungen. In rund drei von vier Fällen suchten Frauen die Beratungsstellen auf. In der Mehrheit der Fälle kannten sich Opfer und Täter oder standen gar in einer familiären Beziehung.
Seit 2017 werden auch Rat suchende Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erfasst; 4274 waren es im vergangenen Jahr insgesamt oder rund ein Zehntel aller Ratsuchenden. In der Mehrheit waren diese Opfer Männer, und mehrheitlich waren die nach Zwangsmassnahmen Beratenen 64-jährig oder älter.
2018 wurden 1255 Anträge auf Entschädigungen und Genugtuungen gestellt. Davon wurden 52 Prozent gutgeheissen. Die Summe der ausbezahlten Leistungen war mit knapp 6 Millionen Franken höher als im Vorjahr (5 Millionen).