Zuger Gericht verurteilt junge Messerstecherin (20)
Wegen versuchter vorsätzlicher Tötung wurde eine 20-Jährige vor dem Zuger Obergericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten verurteilt.
Das Zuger Obergericht hat am Mittwoch eine junge Zugerin der versuchten vorsätzlichen Tötung sowie der schweren Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die heute 20-Jährige hatte als 18-Jährige mit einem neun Zentimeter langen Messer in den Hals eines Bekannten gestochen und diesen lebensgefährlich verletzt. Des Weiteren hatte sie mit 17 Jahren einen Polizisten mit einem Teleskopschlagstock erheblich verletzt.
Nun hat das Obergericht, wie schon die Vorinstanz, die Frau der versuchten vorsätzlichen Tötung für schuldig befunden. Es sprach eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten aus. Weiter muss die Angeklagte dem Opfer eine Genugtuung von 10'000 Franken zahlen.