Zuger Parlament verabschiedet Gesetz für die Bewältigung von Krisen
Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag die Rechtsgrundlage geschaffen, um ausserordentliche Grossereignisse, Katastrophen oder Notlagen zu bewältigen. Die zweiten Lesung des Bevölkerungsschutzgesetzes ging ohne Diskussion über die Bühne.

Noch in der ersten Lesung hatte die SVP den Umfang des Gesetzes kritisiert. Es habe zu viele Paragrafen, sei zu detailliert. In der zweiten Lesung gab es keine einzige Wortmeldung mehr: Der Rat genehmigte das Bevölkerungsschutzgesetz mit 70 zu 3 Stimmen.
Heute regelt in erster Linie das Notorganisationsgesetz die Ereignisbewältigung und Notorganisation im Kanton Zug. Dieses Gesetz weist jedoch Lücken auf und entspricht den Vorgaben des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz nicht in allen Teilen.
Das neue Bevölkerungsschutzgesetz enthält Regelungen darüber, wie im Ereignisfall die Beschlussfähigkeit von Entscheidungsgremien wiederhergestellt wird. Bei einem Ausfall von Ratsmitgliedern sind etwa Übergangslösungen vorgesehen.
Der Regierungsrat kann zudem unter anderem den Notstand feststellen, um kantonale und kommunale Institutionen der Legislative und der Exekutive im Fall einer Katastrophe oder Notlage handlungsfähig zu halten. Er kann auch bestehende Erlasse ausser Kraft setzten und Notverordnungen erlassen.