Zürcher Gericht: Ehemaliger Altersheim-Chef muss ins Gefängnis
Ein ehemaliger Altersheim-Geschäftsführer und Schwindler wurde zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt – sechs Monate muss er absitzen.

Das Wichtigste in Kürze
- Einem ehemaligen Geschäftsführer eines Altersheims drohen drei Jahre Freiheitsstrafe.
- Davon wird er sechs Monate absitzen müssen.
- Er erschwindelte sich 2,2 Millionen Franken für ein Leben in Saus und Braus.
Das Zürcher Bezirksgericht schickt den ehemaligen Geschäftsführer eines Wädenswiler Altersheims ins Gefängnis. Der 60-jährige Schweizer ist am Mittwoch zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Davon muss er 6 Monate absitzen. Er hatte 2,2 Millionen Franken für sein Luxusleben abgezweigt.
Das Gericht verurteilte den Schweizer wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung. Der ehemalige Geschäftsführer hatte über einen Zeitraum von zwölf Jahren insgesamt 2,2 Millionen Franken abgezweigt. Das Geld kam nicht nur aus der Altersheim-Kasse, sondern auch von einer Familienausgleichskasse.
Vertrauen der Arbeitgeber missbraucht
Dies war möglich, weil er als Geschäftsführer bei beiden Organisationen über Vollmachten und EC-Karten verfügte. «Sie haben das Vertrauen von beiden Arbeitgebern massiv missbraucht», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. «Das war reiner Egoismus, reine Habgier.»
Mit dem Geld der Ausgleichskasse und des Altersheims bezahlte er unter anderem sexuelle Dienstleistungen. Weiter gönnte er sich Besuche in Saunaclubs, teure Kleider, Weine, dazu Häppchen aus dem Globus sowie eine Ferienwohnung in Spanien.
Im Jahr 2019 schöpfte seine eigene Bank schliesslich Verdacht, weil sie die Zahlungseingänge auf seinem Konto verdächtig hoch fand. Der Beschuldigte legte der Bank daraufhin gefälschte Lohnausweise vor, die beweisen sollten, dass er wirklich so viel verdiene.
2,2 Millionen Franken sind nur ein Teil der Schulden
Der Beschuldigte ist gemäss eigenen Angaben heute in Therapie wegen Sex- und Kaufsucht. Einmal im Monat gehe er zum Psychiater, dazu komme einmal pro Woche Supervision per Telefon, sagte er bei der Verhandlung. Von seinem Mann, mit dem er in eingetragener Partnerschaft lebte, ist er mittlerweile getrennt.
Die 2,2 Millionen Franken gegenüber der Ausgleichskasse und dem Altersheim sind nicht seine einzigen Schulden. Der Verurteilte hat auch noch Kredit- und Steuerschulden in Höhe von insgesamt einer Million Franken. Aktuell zahlt er 500 Franken pro Monat an die Ausgleichskasse zurück. Die Rückzahlraten für das Altersheim wurden noch nicht bestimmt.
Die Verhandlung fand im abgekürzten Verfahren statt. Ein solches Verfahren ist möglich, wenn der Beschuldigte in den wesentlichen Punkten geständig ist.