Derzeit darf ein Hochhaus in der Stadt Zürich andere Gebäude nicht länger als zwei Stunden am Tag beschatten. Diese Regelung soll jetzt aufgelockert werden.
zürich 250 meter
Der Primetower (links) ist das höchste Gebäude Zürichs. Das soll sich bald ändern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Neubau darf pro Tag maximal zwei Stunden Schatten auf ein anderes Gebäude werfen.
  • Wegen der geplanten Verdichtung Zürichs soll diese Regelung nun geändert werden.
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Das Baugesetz des Kantons Zürich schreibt vor, dass ein Gebäude ein anderes nicht länger als zwei Stunden an zwei definierten Tagen Anfang November und Anfang Februar beschatten darf. Diese Bestimmung steht im Rahmen der Verdichtungsdiskussion zur Debatte. In gewissen Konstellationen ist es wegen der Regelung nämlich unmöglich, zwei Hochhäuser nebeneinander zu stellen.

«Wir sind daran, die Zwei-Stunden-Regel durch eine Drei-Stunden-Regel zu ersetzen», sagt Wilhelm Natrup, Chef des kantonalen Amts für Raumentwicklung zur «NZZ». Die Folgen wären etwas mehr Verschattung. Dies stelle nicht per se einen Nachteil dar. «Angesichts der Debatte über Sommerhitze in den Städten kann ja Verschattung auch erwünscht sein.» Der Vorschlag werde demnächst in Vernehmlassung gehen.

Die zwei 137 Meter hohen Türme des neuen Stadionvorhabens geben zu reden. So kritisiert etwa das Komitee «Eltern gegen eine Schule im Schatten», dass durch den Bau der Wohnhochhäuser die Schule Am Wasser in Höngg ständig beschattet würde. 400 Schüler wären davon betroffen.

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