Polizist durch Obergericht Zürich freigesprochen
Nach einem Einsatz im Jahr 2009 klagte eine kontrollierte Person einen Zürcher Polizisten an. Dieser habe unangemessene Gewalt angewendet.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Zürcher Obergericht entschied zugunsten eines angeklagten Zürcher Polizisten.
- Dieser hätte im Jahr 2009 angeblich das Leben eines dunkelhäutigen Mannes gefährdet.
Einem Polizisten wurde der Angriff auf einen dunkelhäutigen Mann im Jahr 2009 vorgeworfen. Dieser sei erheblich verletzt worden, als er sich gegen eine Personenkontrolle wehrte. Das Zürcher Obergericht sprach den 48-jährigen Beamten nun vom Vorwurf der Lebensgefährdung frei.
Am Donnerstag wurde der Freispruch des Bezirksgerichts Zürich durch das Zürcher Obergericht bestätigt. Das Bezirksgericht hatte bereits im April 2018 zugunsten des Polizisten entschieden.
Gemeinsam mit dem 48-jährigen Einsatzleiter standen damals auch ein weiterer Polizist und eine Polizistin vor Gericht. Diese waren ebenfalls freigesprochen worden – der Freispruch wurde vom Obergericht nicht angefochten.
Gerichtsentscheid: Keine unangemessene Gewalt angewendet
Angeblich hatte der Polizist den zu dem Zeitpunkt am Boden liegenden Kläger minutenlang gewürgt, wie das «SRF» berichtet. Die Personenkontrolle des vermeintlichen Opfers hätte nur aufgrund dessen Hautfarbe stattgefunden, so dessen Anwalt.
Wie schon das Bezirksgericht sprach das Obergericht den Polizisten vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens frei. Dieser habe den damals 36-jährigen Privatkläger Wilson A. nicht gewürgt und auch sonst keine unangemessene Gewalt angewendet. Vielmehr habe der Privatkläger die Eskalation durch sein Verhalten verursacht.
Vorwürfe bezüglich Racial Profiling zurückgewiesen
Vorwürfe bezüglich Racial Profiling, die der Anwalt des Privatklägers erhob, wies das Gericht zurück. «Wenn die Polizei eine dunkelhäutige Person sucht, wird sie dunkelhäutige Personen und nicht weisse Personen kontrollieren und umgekehrt.» Das äusserte der vorsitzende Richter.
Die Personenkontrolle habe laut dem Beschuldigten aufgrund einer Suchmeldung stattgefunden. Wilson A. habe dem Profil eines gesuchten Verdächtigen entsprochen.
Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.