Zürcher S3 kann vorläufig im Halbstundentakt verkehren
Diese Nachricht dürfte die Zürcherinnen und Zürcher freuen: Im Dezember fährt die S3 wieder wischen Hardbrücke ZH und Bülach ZH.
Das Wichtigste in Kürze
- Die S3 verkehrt ab Dezember zwischen Zürich-Hardbrücke und Bülach ZH.
- Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Bundesamtes für Verkehr ab.
Zwischen Zürich-Hardbrücke und Bülach ZH wird die S3 ab Dezember in den Hauptverkehrszeiten vorläufig halbstündlich verkehren: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Bundesamtes für Verkehr, das den Güterverkehr priorisieren will, abgewiesen.
Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) zeigt sich über den Entscheid aus Lausanne erfreut: Der Halbstundentakt der S3 am Morgen und am Abend sei schon seit Jahren geplant. Zudem seien für diesen Angebotsausbau bereits zusätzliche Doppelstockzüge bei den SBB bestellt worden, heisst es in einer Mitteilung des ZVV von heute Mittwoch.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte in den Netznutzungsplänen für das schweizerische Schienennetz die sogenannten Trassen, welche der ZVV für den Halbstundentakt der S3 benötigt, dem Güterverkehr zugesprochen.
Entlastung für Fahrgäste
Gegen diese Trassen-Zuteilung legte der ZVV daraufhin gemeinsam mit der Stadt Bülach ZH eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein: Denn mit der Bevorzugung des Güterverkehrs könnte die S3 nur stündlich fahren, dies brächte keine Entlastung für die steigende Anzahl der Fahrgäste im Regionalverkehr, argumentierten sie.
Das Bundesverwaltungsgericht hat über diese Beschwerde noch nicht abschliessend entschieden. Im Sinne einer vorsorglichen Massnahme sprach es aber die benötigten Trassen dem ZVV zu. Diesen provisorischen Entscheid hat nun das Bundesgericht gestützt – es hat eine entsprechende Beschwerde des BAV abgelehnt.
Nur vorläufig
Damit kann der ZVV auf der «stark ausgelasteten Strecke zwischen Zürich-Hardbrück und Bülach» auf den bevorstehenden Fahrplanwechsel den Halbstundentakt einführen, wie es in der Mitteilung heisst. Dies aber vorerst nur vorläufig – bis zum definitiven Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts.
Der ZVV setze sich auch im weiteren Verlauf des Verfahrens für eine definitive Einführung des Halbstundentakts ein, hält der Verkehrsverbund fest.