Ein Zürcher droht einer Teenagerin, sie nicht nach Hause zu fahren und drängt sie so zu sexuellen Handlungen. Nun ist er wegen Vergewaltigung angeklagt.
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Ein Zürcher hat eine Teenagerin zu sexuellen Handlungen gedrängt. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zürcher droht einer Teenagerin bei einem Treffen, sie nicht nach Hause zu fahren.
  • Er drängt sie so zu sexuellen Handlungen und ist nun angeklagt.
  • Der Zürcher dementiert den Sex nicht, weist den Vergewaltigungsvorwurf aber zurück.
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Ein Zürcher wurde verurteilt, weil er eine damals 17-Jährige zu sexuellen Handlungen gezwungen hatte. Das Kriminalgericht sprach ihn der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und eines Verkehrsdelikts schuldig. Der Mann akzeptierte dies und die Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten nicht. Deshalb wurde der Fall am Mittwoch vor dem Luzerner Kantonsgericht verhandelt, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet.

Im Februar 2021 traf der Täter und ein Freund um 1 Uhr nachts zwei Frauen im Entlebuch. Sie hatten sich zuvor über eine App verabredet. Laut einer Anklageschrift gingen die vier spazieren, der Zürcher soll zuerst den Kontakt zu einer der beiden Frauen gesucht haben. Als sie ihn abwies, soll er versucht haben, die zweite Frau, die Privatklägerin, zu küssen.

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Ein Zürcher wurde angeklagt, weil er eine damals 17-Jährige vergewaltigt haben soll.
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Er drohte, sie in einer verlassenen Gegend, nachts und bei Kälte nicht nach Hause zu fahren, wenn «nichts läuft». (Symbolbild)
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Laut der Staatsanwaltschaft habe er eine «ausweglose Zwangssituation» ausgenutzt. (Symbolbild)

Sie aber wollte dies nicht, weshalb der Zürcher ihr sagte, er werde sie nicht nach Hause fahren, wenn «nichts läuft». Zuvor war abgemacht worden, dass die beiden Männer die damals 17-Jährige nach Hause bringen, da sie keine andere Option hatte.

Auf der Heimfahrt hat der Mann die Teenagerin dann auf der Rückbank des Autos zu sexuellen Handlungen gedrängt. Sie erklärte sich einverstanden, da sie sich unter Druck fühlte. Sie ging jedoch bloss von Küssen aus.

Angeklagter änderte Aussagen

Der Freund des Angeklagten hielt auf Aufforderung des Zürchers später auf dem Parkplatz einer Fabrik an. Dort wurde die Frau weiter bedrängt, es kam zum Geschlechtsverkehr.

Diesen bestritt der Angeklagte nie. Er sagte vor dem Kantonsgericht aber, die Frau haben den Fahrer zum Anhalten aufgefordert, da sie nicht beobachtet werden wollte. Sie sei dann auf die Knie gegangen und habe ihn aufgefordert, die Hose auszuziehen.

Vor dem Kantonsgericht hatte der Zürcher andere Handlungen zugegeben, die er zuvor dementiert hatte.

«Ausweglose Zwangssituation»

Sein Verteidiger begründete es damit, dass sein Mandant vor den Untersuchungsbehörden nicht geschickt reagiert habe. Sein damaliger Verteidiger habe ihn schlecht beraten. Zudem habe er einige Details ausgelassen, da diese ihn als Mann beschämt hätten. Der Verteidiger forderte einen Freispruch von den Sexualverbrechen und bloss eine Strafe für das Verkehrsdelikt.

Der Staatsanwalt aber will am Urteil der Erstinstanz festhalten. Er argumentiert, der Angeklagte verstricke sich in Ungereimtheiten und Widersprüchen. Zudem sagt er, der Zürcher habe durch die Drohung, die 17-Jährige nicht nach Hause zu fahren, eine «ausweglose Zwangssituation» hergestellt.

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