Zürich: Behörden nehmen Alkoholikerin den Hund weg

Simon Binz
Simon Binz

Zürich,

Einer Alkoholikerin wurde in Zürich vom Veterinäramt der Hund entzogen. Ihre Bemühungen, das Tier zurückzuerlangen, waren erfolglos.

Ein Hund. - Getty

Das Wichtigste in Kürze

  • Einer alkoholkranken Frau wurde im Kanton Zürich der Hund weggenommen.
  • Die Frau wehrte sich mit Anwalt vor Gericht gegen die Entscheidung des Veterinäramtes.
  • Unter Auflagen sollte sie ihn zurückerhalten, doch sie meldete sich nicht rechtzeitig.

Wiederholt gingen beim Zürcher Veterinäramt um den Jahreswechsel 2021/2022 Meldungen aus derselben Nachbarschaft ein. Es hiess, dass im Dorf ständig ein herrenloser Hund herum renne. Es stellte sich heraus, dass es sich bei der Halterin um eine alkoholabhängige und psychisch kranke Frau handelt.

Haben Sie einen Hund?

Das Veterinäramt musste eingreifen, denn der Frau ging es im Januar und im Februar 2022 immer schlechter. Sie musste mehrfach notfallmässig in eine Klinik eingewiesen werden. Den einjährigen Hund brachte das Amt während dieser Zeit in einem Tierheim.

Das ist in einem kürzlich veröffentlichen Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts zu lesen. Darüber berichteten am Dienstag zuerst die «Tamedia»-Zeitungen.

Alkoholkranke Frau wehrte sich mit Anwalt gegen Hunde-Entzug

Mitte Februar kam es dann zu einem gravierenden Vorfall. Die Frau war demnach zu Hause derart stark alkoholisiert, dass sie die Kontrolle über das Tier völlig verlor. Die Frau soll regungslos am Boden gelegen sein, während der Hund an einer Leine um sie herumrannte. Wer sie in der Wohnung vorgefunden hatte, geht aus dem Urteil nicht hervor.

Das Veterinäramt entschied, dass die Frau, dem Tier Führung und Betreuung nicht mehr bieten könne und beschlagnahmte den Hund. Vorsorglich wurde er einem Tierheim abgegeben. Für die alkoholkranke Frau war dieser Schritt eine Katastrophe, der Hund war demnach ihr wichtiger Begleiter. Sie nahm sich einen Anwalt und forderte vom Veterinäramt die Rückgabe des Tieres.

Veterinäramt wollte Hund unter Auflagen zurückgeben

Das Amt traf daraufhin laut Urteil weitere Abklärungen. Unter anderem wurde ermittelt, ob die Frau überhaupt in der Lage wäre, einen Hund tiergerecht zu halten. Die Experten entschieden sich schliesslich für eine Rückgabe – unter Auflagen.

Die Frau musste in der Folge jeden Monat einen ärztlichen Bericht über ihren Alkoholkonsum und ihre psychische Verfassung einreichen. Zudem verlangte das Veterinäramt, dass die Betreuung des Hundes auch in Notfallsituationen gewährleistet sein müsse.

Veterinäramt Alkohol Hund
Das Veterinäramt hat einer alkoholkranken Frau aus dem Kanton Zürich den Hund weggenommen. - Getty

Die Frau stimmte dieser Verfügung zu. Nun galt es, die Bedingungen zu erfüllen und einen Termin für die Rückgabe des Hundes zu vereinbaren. Trotz mehrfacher Aufforderungen und gewährter Fristverlängerungen reagierte die Frau nicht. Auch weil sie erneut in stationärer Behandlung in einer Klinik war.

Hund erhält jetzt ein neues Zuhause

Letztendlich entschied das Veterinäramt im Februar 2023, den Hund endgültig anderweitig zu platzieren. Die Frau meldete sich erneut und legte bei der Gesundheitsdirektion Einspruch gegen die Beschlagnahmung ihres Hundes ein. Die Gesundheitsdirektion lehnte die Beschwerde aber ab, ebenso wie das Verwaltungsgericht.

Sie habe ausreichend Gelegenheiten gehabt, ihren guten Willen zur Pflege des Tieres zu bekunden, heisst es. Das Gericht bezeichnete die Auflagen des Veterinäramts als gerechtfertigt, um das Wohl des Tieres zu gewährleisten.

Ausserdem wird erwähnt, dass die Frau trotz ihrer Wünsche nicht über die Adresse des neuen Hundebesitzers informiert wird. Die Frau wird trotz ihrer Wünsche nicht über die Adresse des neuen Hundebesitzers informiert. Der Entscheid ist nun rechtskräftig, der Hund erhält ein neues Zuhause.

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Kommentare

User #2470 (nicht angemeldet)

Bravo für etwas ist das Veterinäramt da. Ein Tier das nicht richtig gehalten wird, kann sich nicht wehren. Daher einzig richtiger Entscheid.

User #3190 (nicht angemeldet)

Linke Rechtsform: Im zweifel für den Staat.

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