Zürich: Frau soll aus 6-Zimmer-Haus raus – Bundesgericht ist dafür!
Im Wohnplatzstreit hat das Bundesgericht der Stadt Zürich recht gegeben und frühere Urteile revidiert. Eine detaillierte Urteilsbegründung steht noch aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht stärkt Zürich im Streit um städtische Wohnvorschriften.
- Die Zimmeranzahl darf lediglich um eins mehr sein, als die Anzahl der Bewohner.
- Eine Frau in einem Zürcher 6-Zimmer-Haus wird daher wohl umziehen müssen.
Eine einsame Bewohnerin in einem städtischen 6-Zimmer-Haus wird wohl umziehen müssen: Das Bundesgericht hat der Stadt Zürich im Streit um die Umsetzung von Wohnbelegungsvorschriften recht gegeben.
Bundesgericht urteilt im Wohnplatzstreit
Die Stadt Zürich führt laut «Tagesanzeiger» einen jahrelangen Kampf, um die optimale Nutzung ihrer rund 10'000 städtischen Wohnungen zu gewährleisten. Laut der 2019 vom Stadtparlament angenommenen Verordnung dürfte eine Person in einer Wohnung leben, deren Zimmerzahl lediglich um eins mehr ist als die Anzahl der Bewohner.
Zudem darf das Gehalt der Mieter nur sechsmal höher sein als die Bruttomiete. Die Vorschriften gelten für alle Mietverträge, die nach dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden.
Früheres Urteil vom Bundesgericht gekippt
Aber was passiert mit den etwa 4900 älteren Mietverträgen? Die Stadt Zürich verschärfte diese nachträglich gemäss den neuen Regeln und gewährte den Mietern eine Frist von fünf Jahren, um sich anzupassen. Wer die neuen Konditionen nicht erfüllt, bekommt zwei Ersatzwohnungen angeboten.
Bei Ablehnung dieser Alternativen droht die Kündigung. Dennoch lehnten etwa 50 Mieter diese Änderungen ab, von denen zwei, einschliesslich der einsamen Bewohnerin eines 6-Zimmer-Hauses, ihre Fälle vor Gericht brachten.
Nachdem das Zürcher Obergericht beiden Klägern recht gegeben hatte, kippte nun das Bundesgericht diese Urteile. Genauere Gründe für diese Entscheidung stehen allerdings noch aus.
Beide Parteien möchten die genaue Begründung des Bundesgerichts abwarten, bevor sie weitere Schritte einleiten.
Die Entscheidung des Bundesgerichts könnte weitreichende Konsequenzen für das Wohnraummanagement von Städten haben, insbesondere, wenn es darum geht, den begrenzten Raum effizient zu nutzen und gleichzeitig faire Bedingungen für die Bewohner zu gewährleisten.