Bundesgericht

Handyantennen: Bundesgericht räumt Beschwerdemöglichkeit weg

Keystone-SDA
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Lausanne,

Das Bundesgericht hat die Einsprachemöglichkeit gegen Handyantennen aufgehoben und den Korrekturfaktor für die Sendeleistung-Beurteilung als zulässig erklärt.

5G Swisscom
Das Bundesgericht bestätigt die Zulässigkeit des Korrekturfaktors für adaptive Handyantennen. (Symbolbild) - keystone

Das Bundesgericht hat eine Einsprachemöglichkeit gegen Handyantennen aus dem Weg geräumt. Das oberste Gericht hält den Korrekturfaktor, mit dem die Sendeleistung bei adaptiven Handyantennen beurteilt wird, für zulässig. In einem Urteil vom 9. Dezember, das bisher in den Medien unbeachtet geblieben ist, hat das Bundesgericht eine Einsprache gegen eine Mobilfunkantenne der Swisscom in Zürich abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hatte unter anderem beklagt, dass bei adaptiven Antennen mit dem Korrekturfaktor die Sendeleistung zu stark ausfalle und die zulässigen Grenzwerte übersteige. Auch bei einem zielgerichteten Sendestrahl sei der Streubereich so gross, dass neben dem Handynutzer auch zahlreiche unbeteiligten Personen mitbestrahlt würden.

Korrekturfaktor für 5G-Antennen zur Strahlenbewertung

Das Bundesgericht kommt in dem Urteil dagegen zum Schluss, dass der Korrekturfaktor zulässig sei. Der Korrekturfaktor wurde mit der neuen Mobilfunkgeneration 5G eingeführt. Im Gegensatz zu den älteren Mobilfunktechniken, deren Antennen einfach im Kreis senden, können 5G-Antennen ihren Sendestrahl auf die Handynutzer ausrichten und andere Bereiche unbestrahlt lassen.

Der Korrekturfaktor erlaubt adaptiven Antennen, über kurze Zeit mehr als die für die Berechnung verwendete Sendeleistung zu strahlen. Damit dies nur während einer kurzen Zeit möglich ist, müssen adaptive Antennen mit einer automatischen Leistungsbegrenzung ausgestattet werden. Diese sorgt dafür, dass die für die Berechnung verwendete Sendeleistung gemittelt über eine Zeitspanne von sechs Minuten nicht überschritten wird.

Bundesgericht bestätigt Zulässigkeit des Korrekturfaktors

Der Korrekturfaktor schafft laut dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Ausgleich dafür, dass die Strahlenbelastung in der Umgebung von adaptiven Antennen im Vergleich zu nicht adaptiven Antennen bei gleicher maximaler Sendeleistung insgesamt tiefer ist, wie das Bundesgericht schrieb.

Ziel der Regelung sei, dass adaptive Antennen nicht strenger beurteilt werden als konventionelle Antennen. Aber das bestehende Schutzniveau erhalten bleibe. Die Argumente des Beschwerdeführers gegen den Korrekturfaktor seien nicht überzeugend, urteilte das Bundesgericht.

Telekombranche erleichtert

Die Telekombranche reagierte erleichtert. Der Telekomverband Asut geht davon aus, dass dieser Entscheid eine grosse Bedeutung für laufende und zukünftige Baugesuche für Mobilfunkanlagen hat, bei denen der Korrekturfaktor genutzt werden soll. Das Bundesgericht habe festgestellt, dass das Vorsorgeprinzip nicht verletzt werde und der Korrekturfaktor rechtens sei.

«Einsprecher haben nun keine rechtlichen Argumente mehr, die sie gegen den Korrekturfaktor ins Feld führen können», erklärte die Asut auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. «Die Baubewilligungsbehörden müssen den Korrekturfaktor grundsätzlich bewilligen. Dieser Entscheid führt zu einer Stärkung der Rechtssicherheit beim Ausbau der Mobilfunknetze.»

Allerdings besteht ein Hindernis weiterhin: «Die zugrunde liegende Problematik, dass auch kleinste Änderungen an Mobilfunkanlagen ordentliche Baubewilligungsverfahren bedürfen und somit die zuständigen Behörden belasten und den Ausbau der Mobilfunknetze verzögern, bleibt jedoch bestehen», schrieb die Asut. Bei den Behörden sind rund 3000 Baugesuche für die Aufrüstung von Handyantennen hängig.

Kommentare

User #5413 (nicht angemeldet)

Sollen sie den "Richtern" je eine Antenne vors Privathaus bauen. Aber komischerweise passiert das nie.

User #2802 (nicht angemeldet)

SP Bonzen natürlich ausgenommen

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