Kanton Zürich beginnt am 4. Januar mit Impfung
Der Impfstoff von Pfizer/Biontech wird in der Schweiz zugelassen. Der Kanton Zürich will ab dem 4. Januar 2021 mit dem Impfen anfangen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz hat den Impfstoff von Pfizer/Biontech zugelassen.
- Erste Kantone sollen im Januar mit dem Impfen beginnen.
- Der Kanton Zürich wird am 4. Januar 2021 erste Personen impfen.
Swissmedic hat die Zulassung des Pfizer/Biontech Impfstoffes am Samstag für gutgeheissen. Erste Kantone haben schon ihre Impf-Strategie präsentiert: Im Aargau soll schon Anfang Jahr geimpft werden.
Graubünden will Mitte Januar erste Risikopersonen impfen. Der Kanton Zürich will am 4. Januar beginnen. Prognosen der Projektleitung zufolge könnten bis Ende Januar etwa 20'000 Personen geimpft werden.
Mit der Impfung sollen schwere Krankheitsverläufe und auch Todesfälle vermindert werden, so die stellvertretende Zürcher Kantonsärztin Bettina Bally. Langfristig sollen aber auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen des Coronavirus vermindert werden.
So sieht der Impfplan des Kantons Zürich aus
Markus Näf, der Projektleiter der Impf-Strategie für den Kanton Zürich, spricht von einem Drittel der Bevölkerung, welcher Risikopersonen sind. Diese wären erste Priorität für eine Impfung. Die zweite Priorität, das Gesundheitspersonal, soll etwa 6,5 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen. Diese könnten ab Ende Januar bereits geimpft werden.
Geimpft werden soll über Impfzentren, aber auch direkt in Heimen für Risikopersonen, sowie auch in Spitälern. Mobile Impfungen sollen mit Spitex auch möglich sein. Ein erstes Pilotprojekt-Impfzentrum soll vorerst in der Stadt Zürich aufgebaut werden. Doch dafür reichen die ersten gelieferten Impfdosen noch nicht aus, so Näf.
Damit Hausärzte auch impfen dürften, müsse zuerst der Impfstoff von Moderna zugelassen sein, sagt Näf. Grund dafür seien die günstigeren Lagerungsbedingungen und längere Haltbarkeit. Es werde davon ausgegangen, dass dieser in den nächsten Wochen zugelassen werde.
Nationale Impf-Strategie definiert Prioritätsstufen
Die nationale Impf-Strategie soll von allen Kantonen befolgt werden. Sie regelt die Prioritätsstufen für Personen, die sich impfen lassen wollen. Doch wie genau diese Personen geimpft werden sollen, bestimmen die Kantone.
Ebenfalls sind die Stände für die Verteilung der für die Schweiz eingelieferten Impfdosen zuständig. Wie viel welcher Kanton bekommt, müssen sie bestimmen.