Zwang: Walliser Gemeinderat darf nur wegen Krankheit zurücktreten
Zwei Walliser werden in Collonges VS ohne zu kandidieren in den Gemeinderat gewählt. Beide wehren sich erbittert dagegen – allerdings nur teilweise erfolgreich.
Das Wichtigste in Kürze
- In Collonges VS kämpfen zwei Gemeinderäte gegen ihre Wahl.
- Beide können wegen des geltenden Amtszwangs zur Amtsausübung verpflichtet werden.
- Der Kanton Wallis akzeptiert den Rücktritt nur von einem der Betroffenen.
Seit rund sechs Wochen sind Olivier Chambovay und Frédéric Guex offiziell im Gemeinderat von Collonges VS.
Nur: Die beiden wollen das Amt im 800-Seelen-Dorf gar nicht ausüben. Sie wurden ohne zu kandidieren gewählt.
Im Wallis können Bürgerinnen und Bürger wegen des geltenden Amtszwangs zur Amtsausübung verpflichtet werden. Diese Regelung gibt es auch in anderen Schweizer Kantonen wie Uri, Luzern, Zürich oder Solothurn.
Olivier Chambovay findet daran keinen Gefallen. Gegenüber der «Schweiz am Wochenende» sagte er: «Zwang ist im Jahr 2024 in keiner Form mehr akzeptabel.»
Ein Rücktritt wird akzeptiert, der andere nicht
Der Betroffene reicht deshalb ein Rücktrittsgesuch beim Kanton ein. Nicht zuletzt auch wegen zwei schweren Krankheiten, die er überstanden hat. Gemäss «Aargauer Zeitung» musste Chambovay neun Monate Chemotherapie machen.
Bei seinem ersten Treffen mit dem Kanton stösst Chambovay jedoch auf taube Ohren. Mitte November wird ihm gesagt, dass sein Rücktritt nicht akzeptiert werde. «Das ist irrsinnig, will man denn, dass ich wieder krank werde?», sagt er damals zum Entscheid.
Im zweiten Versuch zeigen sich die Behörden dann schliesslich doch einsichtig. «Ich bin dankbar, dass meine medizinische Vergangenheit berücksichtigt wurde», so Chambovay. Er verstehe jedoch nicht, warum das veraltete System des Amtszwangs nicht reformiert werde.
Weniger gut sind die Aussichten für den zweiten Betroffenen, Frédéric Guex. Er fordert ebenso seinen Rücktritt – wegen zu hoher beruflicher Belastung.
In diesem Fall bleibt der Kanton standhaft und lehnt sein Gesuch ab. Grund: Guex arbeitet schon seit längerer Zeit in einer leitenden Funktion.
Laut den Behörden wäre der Entscheid anders ausgefallen, wenn er neu zum Abteilungsleiter aufgestiegen wäre. «In diesem Fall hätte die Arbeitsbelastung als Rücktrittsgrund gezählt. Das ist absurd», wettert der Betroffene.
Frédéric Guex will den Beschluss des Kantons aber nicht akzeptieren. Er wird gegen die Ablehnung seines Rücktritts rekurrieren.