Jugendliche in Schaffhausen und Thurgauer (18) unter Terrorverdacht
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 15-jähriger Schweizer und ein 16-jähriger Italiener sind in Schaffhausen in Haft.
- Dies wegen Verdachts auf Unterstützung der Terrormiliz IS.
- Auch im Thurgau wurde ein 18-Jähriger wegen Terrorverdacht festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat am Osterwochenende gegen zwei Jugendliche Untersuchungshaft angeordnet. Dies wegen des Verdachts auf Beteiligung bzw. Unterstützung einer terroristischen Organisation (verbotene Terrororganisation Islamischer Staat IS) und strafbarer Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung.
In Zusammenhang damit ist im Kanton Thurgau eine weitere Person festgenommen worden. Das bestätigte die Bundesanwaltschaft der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Der 18-jährige Schweizer wird ebenfalls verdächtigt, die verbotene Terrororganisation Islamischer Staat (IS) unterstützt zu haben. Zudem habe die Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen Verdachts auf strafbare Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung eröffnet.
Gemäss Erkenntnissen der Behörden standen die beiden Minderjährigen aus dem Kanton Schaffhausen mit dem 18-Jährigen aus dem Thurgau in Kontakt, wie die Bundesanwaltschaft weiter mitteilte.
Haben die Jugendlichen Sprengstoffanschläge geplant?
Gegenstand der laufenden Ermittlungen bei den beiden Minderjährigen aus Schaffhausen sind unter anderem allfällig geplante Sprengstoffanschläge. Ziel des Untersuchungsverfahrens ist es insbesondere, die konkreten Absichten der beiden Beschuldigten zu klären. Weiter werden Verbindungen zu Inhaftierungen in Deutschland geprüft.
Bei den inhaftierten Personen handelt es sich gemäss Mitteilung um einen 15-jährigen Schweizer und einen 16-jährigen Italiener aus dem Kanton Schaffhausen.
Die beiden jungen Männer seien im Kanton Schaffhausen festgenommen worden, sagte Staatsanwalt Peter Sticher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. Zuvor seien die Behörden im Kontakt mit dem Nachrichtendienst und der Bundesanwaltschaft gestanden.
Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.