Zwei Schuldsprüche, ein Freispruch nach Arbeitsunfall in Dietikon
2019 war ein Lehrling bei einem Arbeitsunfall in Dietikon ZH getötet worden. Nun wurden zwei Bauarbeiter wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Lehrling war 2019 bei einem Arbeitsunfall in Dietikon ZH getötet worden.
- Nun standen drei seiner Arbeitskollegen wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.
- Zwei von ihnen wurden zu bedingten Strafen verurteilt.
Das Bezirksgericht Dietikon ZH hat am Donnerstag zwei Bauarbeiter wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Ein dritter Beschuldigter wurde freigesprochen.
Bei einem Unfall auf einer Baustelle in Dietikon war im Dezember 2019 ein Lehrling ums Leben gekommen. Vier tonnenschwere, ungesichert aufrecht stehende Betonwandelemente waren umgestürzt und hatten den gleich daneben beschäftigten Lehrling unter sich begraben. Er war sofort tot.
Drei Beschuldigte vor Gericht
Beschuldigt waren ein heute 70-jähriger Polier, eine 22-jähriger Hilfsarbeiter und ein 36-jähriger Baumaschinenführer. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen Sorgfaltspflichtverletzung vor, weil sie die von den Betonelementen ausgehende Gefahr ignoriert hätten.
Den Polier verurteilte das Gericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten. Der Hilfsarbeiter erhielt eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 90 Franken. Die beiden müssen zudem einen Teil der Verfahrens-Kosten übernehmen.
Den Baumaschinenführer sprach das Gericht frei. Er soll eine Prozessentschädigung von über 43'000 Franken erhalten.