SRG-Steuer: Debatte nimmt richtig Fahrt auf!
Die Nationalratskommission will die SRG-Abgabe für Firmen abschaffen. «Was ist der tatsächliche Grundauftrag der SRG?», fragt sich Hans-Ulrich Bigler.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Debatte zur Halbierungsinitiative nimmt Fahrt auf.
- Die nationalrätliche Kommission hat einen indirekten Gegenvorschlag eingebracht.
- Eine Kolumne von Hans-Ulrich Bigler.
Wie ein Damoklesschwert hängt die Halbierungsinitiative «200 Franken sind genug!» über der SRG.
Die Radio- und Fernsehsteuer soll von heute 355 Franken auf 200 Franken gesenkt werden. Und Unternehmungen sollen generell befreit werden.
Der frühere SRG-Direktor hatte beim Einreichen der Initiative mit Verweis auf das drohende Auseinanderfallen des schweizerischen Zusammenhaltes reflexartig den Notstand ausgerufen.
Gegenvorschlag eingebracht
Die Politik beurteilt die Ausgangslage weniger dramatisch. So hat die nationalrätliche Kommission diese Woche einen indirekten Gegenvorschlag eingebracht. Die Debatte zur Halbierungsinitiative nimmt Fahrt auf.
Es handelt sich um eine Steuer
Zunächst die Berichtigung eines Grundlagenirrtums. In der Diskussion ist von der Serafe- oder SRG-Gebühr die Rede. Das Bundesgericht hielt vor wenigen Jahren fest, dass es sich um eine Steuer handelt.
Das Urteil: auf einer Steuer ist keine Mehrwertsteuer geschuldet. In der Folge musste der Bund den Haushalten die auf der Serafe-Steuer erhobene Mehrwertsteuer der letzten Jahre zurückerstatten.
Damit zur ersten Forderung der Initianten: keine überflüssige Steuer für die KMU. Die Betriebe zahlen eine umsatzabhängige SRG-Gebühr, schnell mehrere Tausend Franken.
Dies, obwohl alle Arbeitnehmenden schon als Privatpersonen die Abgabe von 335 Franken zahlen.
Es fällt schwer, Personal in den KMU zu finden, das anstatt zu arbeiten den ganzen Tag TV schaut.
Zu Recht wollen die Halbierungsinitiative wie jetzt auch der nationalrätliche Gegenvorschlag diese ungerechte Doppelbesteuerung abschaffen.
SRG wird zum Sparen angehalten
Zum Bundesrat: Dieser will ebenfalls mittels Gegenvorschlag die SRG-Steuer senken, allerdings in Etappen und nur bis auf 300 Franken. Auch mit dieser Stossrichtung wird das Steuerprivileg der SRG beschnitten.
Die SRG wird zum Sparen angehalten. Zugegeben, das ist nie angenehm. Aber endlich werden dadurch grundsätzliche Fragen angesprochen.
Die erste bezieht sich auf den Gebührenvergleich im internationalen Kontext. Der Quasi-Monopolist SRG steht aufgrund diverser Gesetzesrevisionen praktisch konkurrenzlos da. Die Schweizer zahlen die weltweit höchsten Radio- und Ferngebühren.
Unter dem schwammigen, nie substanziell diskutierten Oberbegriff «Service public» wurden der Radio- und Fernsehbereich massiv ausgebaut. Worauf später noch zurückzukommen ist.
Gift für Freiheit und Meinungsvielfalt
Doch wenden wir uns vorerst demokratiepolitischen Überlegungen zu. Die Meinungsbildung kommt auf der Basis von unabhängigen und freien Medien zustande.
Die Behauptung, nur die SRG stelle dies sicher, ist fake news!
Staatliche Beeinflussung der Bürger und übermässige Regulierungen führen zum Monopol und sind auch im Medienbereich Gift für Freiheit und Meinungsvielfalt.
SRG breitet sich immer mehr aus
Heute bezieht die monopolistische SRG den Löwenanteil der eingetriebenen Steuergelder, während dem die privaten Medienhäuser Brosamen erhalten oder leer ausgehen.
Letztere werden von der SRG zunehmend bedrängt. Immer mehr breitet sich die SRG mit Social-Media-Kanälen oder Online-Plattformen aus.
Diese Online-Ausbaupläne der SRG werden von Verlegern und Politik zu Recht als Verstoss gegen die verfassungsmässige Rücksichtnahme auf die privaten Anbieter kritisiert.
Was ist der tatsächliche Grundauftrag?
Weiter ist es wettbewerbsverzerrend und gefährdet langfristig ebenso die Medienvielfalt und damit den Meinungsbildungsprozess.
Das führt automatisch zur Frage des Service public. Ein Begriff, der von den SRG-Befürwortern gerne missbraucht wird, um den status quo zu zementieren und ja nichts zu ändern.
Seit Jahren drängt sich eine Diskussion zur Frage auf, was ist der tatsächliche Grundauftrag der SRG.
Was soll der Service public in Bezug auf die zu erbringenden Leistungen oder Programme tatsächlich umfassen?
Die Initianten der Halbierungsinitiative lassen diesbezüglich keine Zweifel offen: «Durch Beschränkung des Grundangebots auf den Informationsbereich bei Radio und Fernsehen können die staatlichen Medienabgaben massiv reduziert werden. Und zwar ohne Abstriche am eigentlichen «Service public» und unter Beibehaltung des Verteilschlüssels an die verschiedenen Landesteile.
Die Leistung der SRG ist auf den von Gebührengeldern finanzierten «Service public» zu beschränken, also auf Leistungen, die zwingend bereitgestellt werden müssen und nicht von Privaten erbracht werden können.»
Die neue SRG Direktorin Susanne Wille liess kürzlich in einem Zeitungsinterview verlauten, sie leuchte mit einer Taschenlampe überall rein.
Ein nettes Bild, leider irreführend.
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Politisch zu klären ist ganz grundsätzlich Inhalt und Umfang des Grundangebots im Bereich der Information. Wohl verstanden, sichergestellt in den vier Landessprachen.
Dazu ist die Taschenlampe beiseitezulegen und die SRG mit ihrem Konzessionsauftrag ins gleissende Scheinwerferlicht zu stellen. Damit endlich die hinterste und letzte Ecke grell ausgeleuchtet wird.
Mit einer engen Definition soll die SRG auf dieser Grundlage ein Grundangebot in den Sprachregionen, namentlich im Informationsbereich, sicherstellen.
Die restlichen Programme und Themen sind dem freien Markt zu überlassen.
Transparenzhinweis: Hans-Ulrich Bigler ist Mitglied des Initiativkomitees. Bei seinem Eintritt noch als amtierender Direktor des SGV und als dessen Vertreter.
Zur Person: Hans-Ulrich Bigler ist Ökonom und war von 2008 bis 2023 Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV). Er ist im Vorstand mehrerer Verbände, darunter auch das Nuklearforum Schweiz, und sass von 2015 bis 2019 für die FDP im Nationalrat. Heute ist Bigler SVP-Mitglied.