Im Tötungsdelikt Hasle bei Burgdorf wird ein 35-jähriger Tunesier vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau wegen Mord zu 15 Jahren Haft verurteilt.
Ein 35-jähriger Tunesier muss 15 Jahre hinter Gitter (Symbolbild).
Ein 35-jähriger Tunesier muss 15 Jahre hinter Gitter (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • 2016 hat ein 35-jähriger Tunesier seine Schweizer Ehefrau in Hasle bei Burgdorf getötet.
  • Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau verurteilt den Mann wegen Mord zu 15 Jahren Haft.
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Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau verurteilt einen 35-jährigen Tunesier wegen Mord zu 15 Jahren Haft. Im Tötungsdelikt Hasle bei Burgdorf hat der Mann im Februar 2016 seine zur Tatzeit 38-jährige Schweizer Ehefrau erstochen.

«Es ist einfach passiert»

Am Tag vor der Tat kommt es zum Streit zwischen dem Ehepaar, woraufhin die Frau Hasle in Richtung Bern verlässt. Der Mann folgt ihr und bringt sie dazu, wieder nach Hause zu fahren. Er hingegen bleibt die ganze Nacht in Bern, trinkt und besucht eine Disco.

Am frühen Morgen des 6. Februar 2016 kommt der Tunesier nach Hause und sticht mit einem Messer mehrmals auf seine Frau ein. Danach ruft er die Polizei und lässt sich widerstandslos festnehmen.

Wieso er seine Frau getötet habe, könne er nicht sagen. «Es ist einfach passiert. Ich war ein anderer Mensch», sagte er während der Einvernahme. Seine Frau hinterlässt zwei Kinder, die beim Tötungsdelikt nicht zu Hause waren.

Frage der Schuldfähigkeit

Nachdem ein Psychiater den Tunesier in einem Gutachten als voll schuldfähig eingestuft hatte, stellte der Verteidiger zwei Anträge. Beide forderten ein zweites psychologisches Gutachten. Das Gericht ging nicht darauf ein.

Es kam schliesslich zu einer Zeugenaussage eines Mannes, der den Angeklagten im Gefängnis psychotherapeutisch behandelte. Der Tunesier weise eine Borderline-Persönlichkeitsstörung auf, sagte der Zeuge. Der gerichtliche Gutachter sah aber keine Anhaltspunkte für eine solche Störung zum heutigen Zeitpunkt.

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