Bei Kryptowährungen sind Steuerämter auf ehrliche Bürger angewiesen
Das Wichtigste in Kürze
- Auch Vermögen in Kryptowährungen gilt es korrekt der Steuerbehörde zu melden.
- Da diese jedoch meist anonym sind, können sie nur schwer aufgedeckt werden.
- Wie viel deklariert und eben nicht deklariert wird, kann in der Schweiz niemand sagen.
Kryptowährungen sind aus der heutigen Finanzwelt nicht mehr wegzudenken. Seit dem Aufkommen von Bitcoin sind in den letzten 15 Jahren über 20'000 weitere dazugekommen. Allein die zehn Grössten erreichen aktuell eine Marktkapitalisierung von rund 787 Milliarden Franken. Dieser Wert entspricht ungefähr dem Bruttoinlandprodukt der Schweiz.
Ein beachtlicher Teil des weltweiten Kryptovermögens dürfte auf Konten – oder Wallets – von in der Schweiz steuerpflichtigen Personen liegen. Bei ähnlichen Verhältnissen wie bei konventionellen Anlagen und Geldern dürften es gemäss «Handelszeitung» zwischen 50 und 75 Milliarden Franken sein.
Kryptowährungen gehören auch in die Steuererklärung
In Millionen von digitalen und physischen Briefkästen flattern gerade die Unterlagen für die Steuererklärungen rein. Darin sprechen die Steuerämter auch die digitalen Währungen an. So schreibt etwa die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): «Die Einkommenszuflüsse und Vermögensbestände sind gegenüber den Steuerbehörden zu bescheinigen und in der Steuererklärung zu deklarieren.»
Doch wie viele Personen dies tatsächlich auch tun, können die Behörden nicht sagen. Die ESTV verweist an die Kantone, da der Bund keine Vermögenssteuern kenne. Die Kantone Zug, Zürich und Bern erklären, über keine gesonderten Zahlen zu verfügen. Diese würden zusammen mit anderen Vermögenswerten bescheinigt, eine statistische Auswertung sei deshalb nicht möglich.
Doch die Kantone unterlassen nicht nur die Erfassung der deklarierten Vermögen. Sie geben auch keine Schätzungen ab, wie hoch die nicht deklarierten Kryptovermögen der Steuerpflichtigen sind. Entgehen den Kantonen also unbemerkt Steuereinnahmen in Milliardenhöhe?
«Im Grundsatz wird davon ausgegangen, dass die Steuerpflichtigen sämtliche Einkommens- und Vermögenswerte deklarieren», sagt die ESTV. Und der Kanton Zug pflichtet bei: «Die Deklarationsdisziplin der Bevölkerung im Kanton Zug und wohl auch in der ganzen Schweiz ist recht gut.»
Besitzen Sie Kryptowährungen?
Auf die Ehrlichkeit der Bevölkerung sind die Behörden wohl auch angewiesen. Denn die allermeisten Transaktionen mit Kryptowährungen sind vollkommen anonym. Auch unterstehen die Handelsplattformen – im Gegensatz zu den Banken – in der Regel keinerlei Meldepflichten.
Bei nicht plausiblen Investitionen werden Behörden hellhörig
Der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) nennt neben der Aufrichtigkeit einen weiteren Faktor für eine tiefe Quote an Schwarz-Vermögen. Mit nicht deklarierten Vermögen könnten nicht unbemerkt grössere Investitionen getätigt werden. Wer also einen aufwändigen Lebensstil oder den Kauf eines Hauses damit finanziere, gerate in den Fokus der Steuerverwaltungen. Bei nicht plausiblen Entwicklungen muss die betroffene Person antraben und Stellung zur Herkunft des Vermögens nehmen.
In diesem Zusammenhang verweist der Kanton Bern auf eine zentrale Eigenschaft der Kryptowährungen hin: «Kauf und Verkauf von Kryptowährungen werden in sogenannten ‹Blockchains› registriert und können so dauerhaft nachvollzogen werden. Um ein Nachsteuer- oder Steuerstrafverfahren zu vermeiden, sollten Vermögenswerte in Kryptowährungen von Anfang an vollständig in der Steuererklärung angegeben werden.»