CSS will gerichtlich gegen Finma-Verfügung vorgehen
Laut der Finma muss die CSS ihren Kunden überhöhte Prämien rückerstatten. Dagegen will die Versicherung nun gerichtlich vorgehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Laut der Finanzmarktaufsicht (Finma), muss die CSS überhöhte Prämien rückerstatten.
- Dagegen will sich die Versicherung nun vor dem Bundesverwaltungsgericht wehren.
Die Krankenkasse CSS will gegen eine Verfügung der Finanzmarktaufsicht (Finma) vor Bundesverwaltungsgericht vorgehen. Laut Finma muss die Krankenversicherung Zusatzversicherten überhöhte Prämien rückerstatten.
Die CSS verspreche sich von diesem Schritt Klarheit darüber, wie die Branche mit dem Ermessensspielraum künftig umgehen sollen. Das hiess es am Dienstag in einer Mitteilung.
Man wolle die Frage der Zuordnung der Verwaltungskosten auf die Grund- und die Zusatzversicherung gerichtlich prüfen lassen. Die CSS ist der Ansicht, dass bis anhin dazu keine eindeutigen regulatorischen Vorgaben bestanden.
Prämien von 129 Millionen Franken betroffen
Die Krankenkasse CSS muss laut Finma-Entscheid von Mitte August Krankenzusatzversicherten überhöhte Prämien rückerstatten. Sie begründet dies mit schweren Aufsichtsrechtsverletzungen. Es handle sich um Prämien im Umfang von 129 Millionen Franken.
Die Prämienrückerstattung kommt jenen Krankenzusatzversicherten zugute, die zwischen dem 1. Januar 2013 und 31. Dezember 2019 bei der CSS Versicherung AG zusatzversichert waren, wie die Finanzmarktaufsicht am 16. August schrieb. Die Höhe hänge im Einzelfall von der Art des Produkts, der Vertragsdauer sowie der individuellen Prämienhöhe ab.