Deutsches Kartellamt nimmt Facebook ein weiteres Mal ins Visier
Das deutsche Kartellamt hat erneut ein Verfahren gegen den Internetkonzern Facebook eröffnet. Grund dafür ist die geplante Übernahme des Start-ups Kustomer.
Das Wichtigste in Kürze
- Gegen Facebook läuft ein Verfahren des deutschen Bundeskartellamts.
- Dabei wird die geplante Übernahme des Start-ups Kustomer geprüft.
- Die Behörde hat kürzlich bereits ein Festlegungsverfahren gegen Facebook eingeleitet.
Das Bundeskartellamt hat ein weiteres Verfahren gegen den US-Internetriesen Facebook eingeleitet. Die Behörde prüft, ob die geplante Übernahme des Start-ups Kustomer durch das Online-Netzwerk in den Geltungsbereich der deutschen Fusionskontrolle fällt. Das teilte sie am Freitag mit.
«Sollte sich herausstellen, dass die Fusion bei uns anmeldepflichtig ist: Dann würden wir Facebook dazu auffordern, unverzüglich entsprechende Unterlagen für eine Prüfung einzureichen.» Das sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt laut Mitteilung.
Besonders in der Digitalwirtschaft seien viele Märkte bereits heute stark konzentriert. «Deshalb ist eine stringente Kontrolle unverzichtbar», betone Mundt.
Im deutschen Wettbewerbsrecht war 2017 eine sogenannte Transaktionswertschwelle eingeführt worden. Sie erlaubt eine Prüfung von Zusammenschlüssen, bei denen zum Kaufpreis von über 400 Millionen Euro Unternehmen oder Vermögensgegenstände erworben werden. Dies gilt, wenn sie noch geringe oder keine Umsätze erzielen.
Facebook teilte Kustomer-Kauf im November mit
Der hohe Kaufpreis sei in solchen Übernahmefällen häufig ein Zeichen für innovative Geschäftsideen mit einem hohen wettbewerblichen Marktpotenzial. Dies heisst es in der Mitteilung des Bundeskartellamts.
Facebook hatte den Kauf von Kustomer im November vergangenen Jahres mitgeteilt. Dies, ohne Details zum Preis oder sonstigen finanziellen Konditionen zu nennen. Nach damaligen Informationen des «Wall Street Journal» wurde Kustomer bei dem Deal mit etwas mehr als einer Milliarde Dollar bewertet.
Die 2015 gegründete Firma mit Sitz in New York stellt Plattformen für Kundenservice und sogenannte Chatbots bereit. Sie sollen Kundenanfragen automatisiert beantworten können.
Das Bundeskartellamt hatte in diesem Jahr bereits «Festlegungsverfahren» gegen Facebook, Google, Amazon und Apple eingeleitet. Bei diesen separat geführten Verfahren geht es um die Frage, ob diesen Firmen eine «marktübergreifende Bedeutung» für den Wettbewerb zukommt. Ist dies der Fall, kann das Amt in einem nächsten Schritt gewisse Geschäftspraktiken untersagen.