EuGH ordnet sofortigen Förderstopp im polnischen Braunkohletagebau Turów an
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen sofortigen Förderstopp im polnischen Braunkohletagebau Turów angeordnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Einstweilige Anordnung auf Klage Tschechiens .
Es sei «ausreichend wahrscheinlich», dass der Ausbau des Tagebaus «negative Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel» im benachbarten Tschechien habe, heisst es in einer am Freitag veröffentlichten einstweiligen Anordnung des EuGH. Polen habe zudem nicht ausreichend nachweisen können, dass ein Förderstopp die Schliessung des Kraftwerks sowie Stromausfälle nach sich ziehe. (Az. C-121/21 R)
In Turów wird seit 1904 Kohle abgebaut. Der polnische Energiekonzern PGE, mehrheitlich im Staatsbesitz, will den Abbau bis 2044 verlängern. Dafür soll der Tagebau um fünf Quadratkilometer erweitert und auf bis zu 330 Meter vertieft werden.
Das polnische Umweltministerium hatte die Betriebserlaubnis im März 2020 um sechs Jahre verlängert. Die EU-Kommission kritisierte im Dezember, Polen habe die Umweltfolgen unterschätzt und seine Nachbarn falsch informiert. Tschechien beschloss im Februar zu klagen: Polen habe gegen die EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Prüfung der Umweltverträglichkeit verstossen.
Auch Sachsen befürchtet Umweltschäden durch eine Erweiterung des Tagebaus. Im März war diskutiert worden, ob die Bundesregierung sich deshalb als sogenannter Streithelfer der Klage anschliesst.