EU

Prüfer: Schwächen bei EU-Förderung für Integration

Keystone-SDA
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Luxemburg,

Die AMIF-Gelder unterstützen zwar Integrationsmassnahmen, doch deren konkrete Auswirkungen sind bislang nicht nachweisbar.

Geld auf die hohe Kante als Notgroschen oder für Krisenzeiten - vielen Menschen sind diese Ziele beim Sparen derzeit besonders wichtig. (Foto Illustration)
Trotz erhöhter EU-Gelder für Migrantenintegration bleibt der Erfolg laut Europäischem Rechnungshof unklar. (Symbolbild) - Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Trotz einer grossen Erhöhung der EU-Gelder für die Integration von Migranten sind die Erfolge aus Sicht des Europäischen Rechnungshofes bislang schwer zu bewerten. Die Gelder aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kämen zwar Massnahmen zur Integration zugute. Allerdings konnte die Auswirkung bislang nicht konkret nachgewiesen werden, wie die Prüfer in ihrem Bericht mitteilten.

Im Haushaltszeitraum von 2021 bis 2027 sind mit 1,9 Milliarden Euro laut Rechnungshof fast doppelt so viel Gelder in Integrationsmassnahmen geflossen als im vorausgegangenen Zeitraum (2014 bis 2020). Unterstützt werden damit etwa Sprachkurse, Karriereberatung und die gesellschaftliche Eingliederung.

Zuverlässige Daten notwendig

Probleme sind laut Rechnungshof etwa der hohe Verwaltungsaufwand und Massnahmen, die nicht immer auf die tatsächlichen Bedürfnisse zugeschnitten waren. Zudem bemängelten die Prüfer oft unzureichende Berichte seitens der Mitgliedsstaaten und dass die Daten nicht immer zuverlässig waren. Dies bestätige etwa ein Blick auf Spanien.

Dort hätten doppelt so viele Teilnehmer an den Integrationsprojekten teilgenommen, als der Kommission gemeldet wurden. Die Prüfer empfehlen der EU-Kommission, zusammen mit den EU-Ländern Finanzierungslücken zu ermitteln und die Planung der EU-Förderung zu vereinfachen.

Zudem brauche es zuverlässigere Daten, die Überwachung der Hilfen und die Berichterstattung müsse verbessert werden. Im vergangenen Jahr lebten den Angaben zufolge 27,3 Millionen Menschen legal ohne EU-Staatsangehörigkeit in der EU. Davon 28 Prozent in Deutschland.

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