Europäisches Parlament: Gestern Dienstag wurde die Urheberrechtsreform angenommen. Damit müssen Firmen in Zukunft für die Inhalte auf ihren Plattformen haften.
EU-Parlament
Das EU-Parlament in Strassburg. - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Plattformen haften künftig für von Nutzern hochgeladene Inhalte.
  • Das EU-Parlament stimmte gestern Dienstag für die Urheberrechtsform.
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Musiker, Autoren, Fotografen und Journalisten in der EU sollen künftig für die Verwendung ihrer Produktion im Internet besser vergütet werden.

Eine entsprechende Reform des EU-Urheberrechts hat das Europaparlament am Dienstag unter Dach und Fach gebracht. Begrüsst wurde das Votum vom Deutschen Journalisten-Verband und Verlegerverbänden, Kritik kam unter anderem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzb).

Europäisches Parlament will zeitgemässe Gesetze

Ziel der Reform ist es, das EU-Urheberrecht aus dem Jahre 2001 dem Internet-Zeitalter anzupassen. Dazu sollen Unternehmen wie Google, YouTube oder Facebook verpflichtet werden, Kreative und Medienunternehmen angemessen zu vergüten.

Die Neuregelung verpflichtet Internet-Unternehmen, Inhalte zu entfernen, für die sie von den Urhebern keine Lizenz erhalten haben. Ausgenommen werden sollen Firmen, die seit weniger als drei Jahren bestehen. Der Jahresumsatz soll dabei weniger als zehn Millionen Euro betragen und die Nutzerzahl soll unter fünf Millionen pro Montag liegen. Für diesen Kompromiss stimmten im Europaparlament 348 Abgeordnete, 274 votierten dagegen und 36 enthielten sich.

Die Situation soll korrigiert werden

Bisher müssen Internet-Unternehmen Inhalte nur entfernen, wenn Rechteinhaber dies verlangen. Für letztere ist dies aber zeitaufwändig und umständlich. Künftig müssen die Unternehmen für die Inhalte auf ihren Plattformen haften. Dies soll sie dazu anhalten, vorab Lizenzen mit Kreativen oder Medienverlagen abzuschliessen.

Derzeit verdienten einige Internet-Unternehmen «enorme Summen», ohne Tausende von Kreativen und Journalisten korrekt zu vergüten, so Berichterstatter Axel Voss (CDU). Diese Situation solle nun korrigiert werden.

Die neue Richtlinie sieht auch ein Leistungsschutzrecht vor, wie es bereits in Deutschland gilt. Damit soll sichergestellt werden, dass Verlage oder auch Nachrichtenagenturen vergütet werden, wenn ihre Artikel von Plattformen angeboten werden. Private Nutzer, die - etwa über Facebook oder Twitter - Nachrichten austauschen, sind davon nach Angaben des Parlaments nicht betroffen.

Nach dem Votum im Europaparlament muss der Rat der EU-Staaten die Richtlinie nun noch formal absegnen. Dies dürfte in Kürze geschehen. Anschliessend haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

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