Geplante Volksinitiative fordert Teilverstaatlichung der UBS
Ein Zürcher Bürgerkomitee plant eine nationale Volksinitiative zur Teilverstaatlichung der UBS. Damit will es das Vertrauen von Kunden und Anlegern stärken.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach der Übernahme der Credit Suisse soll die UBS teilverstaatlicht werden.
- So lautet die Forderung eines Bürgerkomitees aus dem Kanton Zürich.
- Damit will es das Vertrauen von Kunden und Anlegern stärken.
Ein Bürgerkomitee aus dem Kanton Zürich plant eine nationale Volksinitiative zur Teilverstaatlichung der Grossbank UBS. Es hat den Initiativtext bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung eingereicht und verlangt, dass der Bund die Aktienmehrheit an der Grossbank übernimmt. Über das Vorhaben berichtete die «Sonntagszeitung».
Das Initiativkomitee will als Lehre aus den Bankenkrisen von 2008 rund um die UBS und 2023 mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS die Steuerzahlenden und das Staatsvermögen besser schützen, wie es auf seiner Webseite schreibt. Damit will es das Vertrauen von Kunden und Anlegern stärken.
Too big too fail
Die heutige UBS sei nicht nur eine systemrelevante Grossbank, sondern «de facto in doppelter Hinsicht zur Staatsbank geworden», schreiben die Initianten. Die UBS habe die Übernahme der Credit Suisse nur dank Staatsgarantien in Milliardenhöhe stemmen können. Zudem sei die UBS inzwischen zu gross, um sie in einer Krise untergehen zu lassen.
Initiant ist Bernhard Schmidt aus Dietikon ZH. Der 58-jährige Parteilose ist Leiter einer Privatschule und brachte im Kanton Zürich mit knapp 8000 Unterschriften die Stopp-Limmattalbahn- Initiative zur Abstimmung.
Das Volk lehnte diese 2018 deutlich ab. Schmidt kandidierte auch erfolglos für den Zürcher Regierungsrat. Im Oktober tritt er mit einer eigenen Liste zu den Nationalratswahlen an und bewirbt sich für einen Sitz im Ständerat.
Umsetzung innerhalb von zwei Jahren
Gemäss der Webseite der Initianten will die sogenannte Bankeninitiative konkret den Artikel 98 der Bundesverfassung zu Banken und Versicherungen ändern: «Grossbanken von systemrelevanter Dimension sind als gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften zu führen, wobei der Bund bezüglich Aktienkapital Mehrheitsträger ist. Die Bank kann Partizipationsscheine ausgeben.»
Für die Umsetzung der Teilverstaatlichung ist eine Frist von zwei Jahren nach Annahme der Initiative vorgesehen. Gemäss geplantem Initiativtext muss die Bundesversammlung durch «vorsorgliche Massnahmen» sicherstellen, dass Grossbanken nach Annahme der Initiative «ihren Rechtssitz nicht ins Ausland verlegen können».
Schmidt will noch in diesem Jahr mit der Unterschriftensammlung beginnen. Für das Zustandekommen einer Initiative sind innerhalb von 18 Monaten 100'000 Unterschriften nötig.