Initiative Lieferkettengesetz macht Druck bei EU-weiter Regel
Das Zivilbündnis Initiative Lieferkettengesetz macht Druck bei den Beratungen auf EU-Ebene über ein einheitliches Gesetz zu den Sorgfaltspflichten von Unternehmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bündnis fordert schärfere Vorgaben als im deutschen Gesetz vorgesehen.
Das in Deutschland bereits verabschiedete nationale Lieferkettengesetz sei zwar ein «Paradigmenwechsel», habe aber «massive Schwachstellen», sagte Johanna Kusch von der Initiative am Dienstag in Berlin. Daher sei ein wirksames EU-Gesetz nötig, das über das deutsche Regelwerk hinausgeht.
Im Sommer vergangenen Jahres war in Deutschland das sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen dazu, dafür zu sorgen, dass in ihren Lieferketten keine Menschenrechte verletzt werden. Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Firmen mit mindestens 3000 Beschäftigten, ein Jahr später kommen solche mit mindestens 1000 Mitarbeitenden hinzu.
Auf EU-Ebene wird demnächst über eine einheitliche Regelung verhandelt, auf der Tagesordnung der Kommission steht das Vorhaben am 23. Februar. Die EU habe «eine historische Chance, in ganz Europa klare Spielregeln zum Schutz der Betroffenen zu schaffen», sagte Kusch. Der EU-Entwurf war mehrfach verschoben worden.
Das Bündnis fordert unter anderem eine zivilrechtliche Haftung der Firmen bei Rechtsverletzungen in der Lieferkette. Zudem müsse ein noch stärkerer Fokus auf den Klima- und Umweltschutz gelegt werden - dieser dürfe nicht nur dann greifen, wenn damit Menschenrechtsverletzungen verbunden sind.
Ausserdem müssten die Regeln für deutlich mehr und auch kleinere Unternehmen gelten. Entscheidend sei nicht die Grösse, sondern welche Risiken es gebe, sagte etwa Friedel Hütz-Adams vom Institut Südwind. An all diesen Stellen gehe das deutsche Lieferkettengesetz nicht weit genug, es dürfe daher «keine Blaupause» für die EU-Regelung sein, forderte das Bündnis.
Denkbar ist die Ausarbeitung einer Richtlinie - diese müsste Deutschland dann als Mindestmass in nationales Recht umsetzen. Gehen die Vorschriften über deutsches Recht hinaus, muss das Gesetz verschärft werden, tun sie das nicht, ist theoretisch auch eine Abschwächung möglich.
Ebenfalls am Dienstag veröffentlichte das Business and Human Rights Ressource Centre eine Stellungnahme von über hundert deutschen und europäischen Firmen, die sich für ein EU-Lieferkettengesetz aussprechen, darunter neben Unternehmen des Mittelstands auch Konzerne wie Ikea, Danone und Hapag-Lloyd. Darin zeigten sich die Firmen «zutiefst besorgt» angesichts der zeitlichen Verzögerung eines EU-Vorschlags. Sie forderten zudem eine Haftungsregel für die Firmen.
Die Initiative Lieferkettengesetz verlangte von der Bundesregierung einen entschlossenen Einsatz für eine wirksame Regelung. Die Regierung habe sich im Koalitionsvertrag zu einem solchen Gesetz bekannt «und muss jetzt liefern», erklärte Armin Paasch von der Organisation Misereor.
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien heisst es, sie unterstützten ein «wirksames EU-Lieferkettengesetz, basierend auf den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte». Dieses dürfe allerdings kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordern. Das bestehende nationale Gesetz werde «unverändert umgesetzt und gegebenenfalls verbessert».
Ein Sprecher des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von Robert Habeck (Grüne) erklärte dazu am Dienstag, die EU-Kommission wolle noch im Februar einen Gesetzentwurf vorlegen. Bevor das nicht geschehen sei, könne das Ministerium «keine Stellung zu diesem Rechtsetzungsvorhaben nehmen».