Keine Dividendenauszahlung nach Corona-Hilfskredit
Die Wirtschaftskommission des Nationalrates will die Dividendenauszahlung nach Bezug von Corona-Krediten verbieten. Boni dürfen weiterhin bezogen werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Firmen, welche Corona-Kredite bezogen habe, dürfen keine Dividendenauszahlungen vornehmen.
- Damit geht die Wirtschaftskommission des Nationalrates weiter als der Bundesrat.
- Boni an die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat dürfen weiterhin ausbezahlt werden.
Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Hilfskredite vom Bund erhalten haben, sollen keine Dividenden ausschütten dürfen. Dieser Auffassung ist die zuständige Kommission des Nationalrats.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) will beim Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz weitergehen als der Bundesrat. Die Auszahlung von Dividenden sollen neu ganz verboten werden, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Der Vorschlag wurde mit 14 zu 11 Stimmen angenommen.
Boni werden weiterhin ausgezahlt
Ein Antrag, die Auszahlung von Boni an die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat eines Unternehmens zu verbieten, wurde hingegen abgelehnt. Hier waren es 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung.
Um die Schweizer Unternehmen mit Liquidität zu versorgen, hat der Bundesrat am 25. März 2020 die Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung verabschiedet. KMU erhielten dadurch rasch und unbürokratisch Zugang zu Bankkrediten, die von den vier anerkannten Bürgschaftsorganisationen verbürgt werden.
Das neue Gesetz regelt alle wichtigen Aspekte während der Laufzeit der Kredite und Bürgschaften.