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Müssen Versicherungen nun doch für Corona-Defizit aufkommen?

Redaktion
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Zürich,

Seit Wochen sind Restaurants geschlossen. Das Defizit steigt. Selbst die erhoffte Epidemie-Entschädigung der Versicherungen bleibt aus. Ist das rechtens?

Gastro Coronavirus
Seit Mitte März sind Schweizer Restaurants zu. Schuld daran ist die Corona-Pandemie. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Coronakrise stellt viele Versicherungen vor Herausforderungen.
  • Einige schliessen deshalb die Zahlungen der Epidemiedeckung aus.
  • Die Gastrobranche ist stinksauer. Ein Rechtsgutachten soll deshalb Klarheit schaffen.

Das Coronavirus fordert alle Kräfte. Restaurants in der ganzen Schweiz sind im Krisenmodus. Mit allen Mitteln kämpfen sie um ihre Existenz. Ihre letzte Hoffnung: die abgeschlossene Epidemie-Versicherung. Doch ausgerechnet diese kann nun vielerorts nicht geltend gemacht werden.

Roland Staudenmann vom Berner Restaurant «Casa Marcello» ist bei der TSM versichert. Geld hat er bislang aber noch nicht gesehen. Der Grund: Eine Pandemie sei keine Epidemie. Doch damit nicht genug: Die Schliessung des Restaurants habe nichts mit der Coronapandemie zu tun. Die Massnahmen des Bundesrates seien schuld.

Roland Staudenmann
Roland Staudenmann vom Restaurant «Casa Marcello» in Bern. - Screenshot SRF

Damit ist Staudenmann nicht allein. Auch die Versicherung der Pizzeria Bahnhof in Lotzwil (BE) lehnt jegliche Deckung ab. «Bei uns verweist die Axa auf die WHO-Pandemiestufen 5 oder 6. Gelten diese, sei das ein Ausschluss», sagt Gastronomin Derya Kilic. Ein Stufensystem, dass die WHO so aber gar nicht mehr einsetzt.

Eine Pandemie ist eine Epidemie

Argumente, die nicht nur den Gastronomen sauer aufstossen. Stephan Fuhrer, Professor für Privatversicherungsrecht der Universität Basel, sagt gegenüber dem «Kassensturz»: «Wenn ich eine Epidemieversicherung kaufe, muss ich nicht damit rechnen, dass bei einer ganz schlimmen Epidemie keine Leistung erhalte.» Schliesslich erfülle eine Pandemie sämtliche Merkmale einer Epidemie.

Stephan Fuhrer,
Stephan Fuhrer, Professor für Privatversicherungsrecht der Universität Basel. - Screenshot SRF

Dieser Ansicht ist auch Martin Lorenzon. Der Ombudsman der Privatversicherung und Suva hat deshalb ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Der Entscheid: äusserst brisant.

Gutachter Professor Walter Fellmann von der Universität Luzern erklärt: «Nach meiner Einschätzung liegt […] kein Ausschluss vor, der bei grundsätzlicher Deckung von Epidemien Pandemien in bestimmter, unzweideutiger Fassung von der Versicherung ausschliessen würde. Nach Art. 33 VVG ist der Ausschluss daher nicht gültig.» Klare Worte, die die Versicherungen nun also definitiv in die Pflicht nehmen dürfte.

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