Oberverwaltungsgericht: Kölner Luftreinhalteplan reicht ohne Fahrverbote nicht aus
Zur Verringerung der Luftverschmutzung in Köln sind nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster auch Fahrverbote nötig.
Das Wichtigste in Kürze
- Grossflächige Verbotszone aber nicht zwingend nötig.
Nach derzeitigem Stand müssten Verbote für ältere Dieselfahrzeuge in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, um die Grenzwerte an vier Messstellen einhalten zu können, urteilte das OVG am Donnerstag. Ein grossflächiges Fahrverbot in der Rhein-Metropole ist demnach aber zumindest vorerst vom Tisch. (Az. 8 A 4775/18)
Hintergrund ist, dass in Köln an verschiedenen Messstellen die gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid von im Jahresmittel 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten werden. Hiergegen hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt. Im vergangenen November entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass in der gesamten grünen Umweltzone der Millionenstadt Fahrverbote eingeführt werden müssten. Dagegen ging die NRW-Landesregierung in Berufung und legte ausserdem einen neuen Luftreinhalteplan vor, der die Luftqualität ohne Fahrverbote entscheidend verbessern soll.
Das OVG in Münster gab der Umwelthilfe nun insofern Recht, als es den Luftreinhalteplan als unzureichend bewertete. Um an den Messstellen Clevischer Ring, Justinianstrasse, Luxemburger Strasse und Neumarkt eine «zügige» Grenzwerteinhaltung zu erreichen, müssten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und älter in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden.
Welche konkreten Strassenabschnitte dafür gesperrt und welche Fahrzeuge von den Fahrverboten ausgenommen werden sollten, müsse die Bezirksregierung Köln prüfen und festlegen. Die Bezirksregierung müsse nun «unverzüglich» den Lufttreinhalteplan fortschreiben; dies dauere «erfahrungsgemäss mehrere Monate».
Für die übrigen Messstellen in Köln erscheine es nach derzeitigem Stand hingegen «nicht zwingend geboten, auch dort Fahrverbote anzuordnen», erklärte das OVG. Zudem müssten Fahrverbote «verhältnismässig» sein.
Zugleich betonte das Gericht, dass die Bezirksregierung im Luftreinhalteplan auch für den Fall vorsorgen müsse, dass sich Prognosen für eine Luftverbesserung nicht bewahrheiteten. Auch abseits der vier besonders betroffenen Stellen müsse der Plan deshalb auf einer zweiten Stufe zusätzliche Massnahmen wie etwa Fahrverbote beinhalten. Wegen der «grundsätzlichen Bedeutung» des Falls liess das OVG die Möglichkeit zur Revision zu, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden müsste.
Die Umwelthilfe begrüsste das Urteil. «Heute ist ein guter Tag für saubere Luft», erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Landesregierung müsse den Bürgern nun «reinen Wein einschenken und rechtzeitig mitteilen, dass Dieselfahrverbote kommen werden». Nur so werde ihnen die Chance gegeben, «sich rechtzeitig vorzubereiten und gegenüber den Dieselkonzernen eine schnelle Hardware-Nachrüstung durchzusetzen».
Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker begrüsste, dass ein grossflächiges Fahrverbot habe verhindert werden können. «Aber auch streckenbezogene Fahrverbote bedeuten erhebliche Einschränkungen für viele Menschen in dieser Stadt, die auf ein Auto angewiesen sind», erklärte sie.
Nun solle mit der Bezirksregierung und der Landesregierung das Urteil ausgewertet und die Fortschreibung des Luftreinhalteplans unterstützt werden. Höchste Priorität habe für die Stadt der Gesundheitsschutz der Bürger. «Deswegen gilt es, die Verkehrswende weiter mit Hochdruck voranzutreiben», erklärte Reker.