Schwarzfahrer werden ab sofort in Datenbank erfasst
Ab Montag 1. April werden Schwarzfahrer in einer Datenbank erfasst. Wer schwarzfährt, soll so künftig einfacher identifiziert werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 1. April ist eine zentrale Datenbank zur Erfassung von Schwarzfahrern in Betrieb.
- Wer schwarzfährt, kann so schneller identifiziert werden.
Die zentrale Datenbank für die Erfassung von Reisenden ohne gültiges Ticket wurde am Montag in Betrieb genommen. Die ÖV-Branche hatte das Register bereits letztes Jahr angekündigt. Schwarzfahrer, können so schneller identifiziert werden.
Rund zwei Milliarden Schwarzfahrer jährlich
Wie «ch-direct» mitteilte, sind rund drei Prozent der rund zwei Milliarden jährlichen Fahrten im ÖV Schwarzfahrten. Oder Fahrten mit nur teil gültigen Billets – also Graufahrten. Von diesen Fällen werden jährlich etwa 800'000 erfasst.
Dem ÖV entgeht durch Schwarzfahrer ein zweistelliger Millionenbetrag. Dies schade am Ende allen ehrlichen Kundinnen und Kunden, heisst es in der Medienmitteilung.
Die ÖV-Branche hatte sich dazu entschlossen, eine zentrale Datenbank für die Erfassung von Schwarz- und Graufahrern aufzubauen. Am Montag wurde diese nun rollend in Betrieb genommen.
Bis Ende Jahr sollen alle knapp hundert beteiligten Transportunternehmen an das System angeschlossen sein. Aufgebaut und betrieben wird die Datenbank im Auftrag der Branche von Postauto.
Wiederholungstäter müssen draufzahlen
Das nationale Schwarzfahrerregister bedeutet keine grundsätzliche Praxisänderung. Die Gebühren bleiben gleich und erhöhen sich im Wiederholungsfall nun zwingend. Personen, die wiederholt schwarzfahren, können einfacher ermittelt und schweizweit einheitlich mit den entsprechenden Zuschlägen belegt werden.
Da alle Transportunternehmen am selben System angeschlossen sind, werden zudem Systemkosten eingespart und die Effizienz in der Rechnungsstellung erhöht. Das Inkasso sowie die Kulanzregelung obliegen dabei weiterhin den einzelnen Transportunternehmen.
Hohe Ansprüche an Datenschutz
An den Datenschutz würden höchste Ansprüche gestellt, betont «ch-direct». Die Standards entsprächen sämtlichen Anforderungen der hiesigen Datenschutzgesetzgebung. Das Kontrollpersonal habe zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Datenbank. Betroffene könnten jederzeit einen Antrag auf Einblick in ihre Daten und Vorfälle stellen.