Tesla kann Rodungsarbeiten für geplantes Werk bei Berlin fortsetzen
Der US-Elektroautobauer Tesla kann die Rodungsarbeiten auf der Baustelle für seine Fabrik in Grünheide bei Berlin fortsetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das zuständige Verwaltungsgericht wies die eingegangenen Beschwerden ab.
- Umweltverbände hatten zuvor Eilanträge mit Berufung auf den Artenschutz eingelegt.
- Das neue Tesla-Werk in Grünheide (D) soll bereits 2021 an den Start gehen.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wies den Eilantrag zweier Umweltverbände am Donnerstag ab. Die Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange des zuständigen Landesumweltamtes sei «nicht zu beanstanden».
Das Verwaltungsgericht hatte die Rodungsarbeiten am Dienstag vorläufig gestoppt, um eine «Prüfung der Sache zu ermöglichen». Die Richter argumentierten, der Eilantrag dürfe «im Hinblick auf den schnellen Fortgang der Rodungsarbeiten» nicht ins Leere laufen. Tesla will vorzeitig damit beginnen, knapp weitere 83 Hektar Wald zu roden.
Eidechsen und Nattern sind nicht betroffen
Die Umweltschutzverbände beriefen sich in ihrem Eilantrag auf den Artenschutz für Zauneidechse und Schlingnatter. Das Verwaltungsgericht erklärte nun am Donnerstag, das «Hauptvorkommen» beider Arten liege ausserhalb des geplanten Rodungsgebietes.
Es seien ausserdem «ausreichende Vorkehrungen» zum Schutz der Zauneidechsen und Schlingnattern getroffen worden. Daher bewegten sich die nachteiligen Wirkungen «unterhalb der Erheblichkeitsschwelle».
Tesla will bereits 2021 produzieren
Zudem handle es sich nicht um die Beseitigung eines über lange Zeit gewachsenen Naturwaldes. Sondern um die Beseitigung eines Wirtschaftswaldes, der bauplanungsrechtlich als Industriegebiet ausgewiesen ist. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
Tesla drängt in Grünheide zur Eile: Die Produktion des US-Elektroautobauers soll bereits im Juli 2021 starten; jährlich sollen dort bis zu 500'000 Elektroautos vom Band laufen. Bislang baut Tesla das Werk auf Grundlage vorläufiger Teilgenehmigungen.