Uber Eats überrollt die Schweiz
Uber Eats ist mittlerweile in zehn Schweizer Städten tätig. Die Gewerkschaft Unia kritisiert das Zögern der Behörden.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit Donnerstag ist Uber Eats auch in der Stadt Bern tätig.
- Die Unia kritisiert, dass Behörden ihre Pflichten nicht wahrnehmen.
Uber Eats macht sich in der Schweiz breit. Nach Zögern startete Ende 2018 der Essenslieferdienst in Genf. Mittlerweile ist das Angebot in den meisten grossen Schweizer Städten verfügbar. Als zehnte Stadt hierzulande lancierte Uber den Dienst am Donnerstag in Bern.
Wenn es nach Uber geht, dürften andere Städte folgen. Gegenüber Nau.ch erklärte ein Sprecher: «Wir hoffen natürlich, Uber Eats in Kürze auch in weitere Schweizer Städte zu bringen.»
Die Schweiz-Offensive des Essenslieferdiensts wurde von Beginn an mit lauter Kritik begleitet. Allen voran die Gewerkschaft Unia macht Stimmung gegen den US-Konzern.
Angestellt oder nicht?
Streitpunkt bei Uber Eats ist – genau wie beim Taxi-Angebot – das Anstellungsverhältnis der Fahrer. Für die Unia ist klar, dass diese Angestellte des US-Unternehmens sind. Etwa, weil sie die Preise nicht selbst bestimmen können.
Uber sieht sich als Vermittlungsplattform. Der Tech-Konzern weigert sich in der Konsequenz vehement, die Fahrer anzustellen und Sozialversicherungen zu zahlen. Um den Kritikern etwas Wind aus den Segeln zu nehmen, zahlt Uber den Fahrern mittlerweile eine Versicherung.
Doch deren Leistungen sind nicht vergleichbar mit der obligatorischen Unfallversicherung: Die Uber-Versicherung deckt etwa nur Unfälle und Verletzungen während der Fahrt ab.
Genf stuft Uber als Arbeitgeber ein
Das Geschäftsmodell beschäftigt nicht nur die Gewerkschaften. In Genf wurde Uber als Arbeitgeber eingestuft. Gleich sieht es die Suva und die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich.
Uber wehrt sich mit allen Mitteln dagegen. Schweiz-Chef Steve Salom will bis vor Bundesgericht gehen, wie er jüngst der «NZZ am Sonntag» erklärte.
Die Unia spielt den Behörden den Ball zu. «Die kantonalen Kontrollorgane müssen prüfen, ob sozialversicherungsrechtliche Schwarzarbeit vorliegt», sagt Sprecher Philipp Zimmermann. In der Pflicht seien auch das SECO, die Arbeitsämter und die AHV-Ausgleichskassen.
Zimmermann hält fest: «In jedem Fall, wenn Behörden die Geschäftspraktiken von Uber untersucht hatten, wurden die Fahrer als unselbständig eingestuft.» Trotzdem würden viele Ämter einen letztinstanzlichen Entscheid des Bundesgerichts abwarten. Währenddessen arbeiten Uber-Fahrer im Graubereich.
Mini-Verdienst für Fahrer
Anders als Uber Eats, stellen andere Lieferdienste in der Regel ihre Fahrer an. Laut Zimmermann erhöhe das US-Unternehmen durch das Einsparen von Lohn- und Versicherungskosten den Preisdruck in der Branche. «Wenn die Behörden untätig bleiben, hat das eine fatale Signalwirkung für andere Lieferdienste.»
Wie prekär die Situation ist, zeigte ein Selbsttest, den im Dezember eine Journalistin des «Kassensturz» in Zürich durchgeführt hat. Während drei Stunden lieferte sie für Uber Eats aus. Ihr Verdienst: 35 Franken brutto.
Dass sich das Geschäft für die Fahrer kaum auszahlt, bestätigte im Beitrag ein anderer Uber-Kurier. Im Schnitt verdiene er zehn Franken pro Stunde, erklärte er. «Ich mache es, weil ich das Geld brauche.» Uber selbst spricht von einem Durchschnittsverdienst von 21 Franken.
Flexibler Nebenjob
Das US-Unternehmen sieht im Essenslieferdienst für die Fahrer «eine flexible Möglichkeit, ein zusätzliches Einkommen ganz nach ihrem Zeitplan zu verdienen». Drei Viertel der Fahrer in der Schweiz würden weniger als 15 Stunden pro Woche für Uber Essen ausliefern.
Wie viele Kuriere für Uber Eats fahren, will das Unternehmen auf Nachfrage von Nau.ch nicht sagen. Ebenso wenig, wer im Auftrag des Lieferdiensts fährt.
Einen Einblick dazu liefert der «Kassensturz»-Beitrag. Bevor die Journalistin Essen ausliefern konnte, musste sie an einer «Infosession» teilnehmen. Vor Ort waren rund zehn Männer, die ebenfalls einen Job bei Uber Eats wollen. Gemäss der Journalistin «allesamt Migranten, die kaum Deutsch sprechen».