Wettbewerbskommission

Wettbewerbskommission verhängt Millionen-Busse gegen Kiesfirma

Wegen Verstössen gegen das Kartellrecht müssen die Kies AG Aaretal und ihre Aktionäre insgesamt 5,3 Millionen Franken Busse an die Weko zahlen.

Wegen Verstössen gegen das Kartellrecht bestraft die Wettbewerbskommission ein Kies-Unternehmen aus dem Aaretal. (Symbolbild) - Keystone

Die Wettbewerbskommission (Weko) büsst die Kies AG Aaretal (KAGA) und ihre Aktionärinnen mit insgesamt 5,3 Millionen Franken. Mehrere Unternehmen hätten im Kies- und Deponiebereich gegen das Kartellgesetz verstossen, teilte die Weko am Dienstag mit. Die Weko schliesse damit das letzte von drei Verfahren im Berner Baustoffbereich ab.

Die KAGA ist die grösste Kies- und Deponiegrube im Raum Bern. Ihre sieben Aktionärinnen sind ebenfalls im Kies- und zumeist auch im Deponiebereich tätig. Das Unternehmen und die Aktionäre haben sich nach Weko-Angaben vom Dienstag vor Wettbewerb in ihrem Gebiet geschützt und Wettbewerber in ihrem Geschäftsbereich behindert.

Aktionäre profitierten von tieferen Kiespreisen

Sie koordinierten sich dabei vor allem im KAGA-Verwaltungsrat, in dem jeder Aktionär mit einer Schlüsselperson Einsitz hatte. Die Aktionäre profitierten laut Weko im Vergleich zu Konkurrenten von deutlich tieferen Kiespreisen und subventionierten Transportkosten. Auch verpflichteten sie sich zu einem Konkurrenzverbot, nämlich im KAGA-Gebiet keine Abbaurechte zu erwerben und kein Kies abzubauen.

Die KAGA koppelte zudem zu Lasten von Nicht-Aktionären vorübergehend das Deponieren von Aushub an den Bezug von Kies, wie die Weko weiter festhielt. Diese und weitere Verhaltensweisen hätten den Wettbewerb im Kies- und Deponiewesen auch zulasten von KMU und der öffentlichen Hand gehemmt.

Diese Bereiche sind laut Weko bereits stark reguliert, die Markteintrittsbarrieren sehr hoch und der Wettbewerb beschränkt möglich. Das unzulässige Verhalten der KAGA und ihrer Aktionäre erschwerte den Wettbewerb demnach zusätzlich. Der Entscheid der Weko kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

In den Jahren 2018 und 2021 hatte die Weko bereits in zwei Untersuchungen unzulässige Verhaltensweisen im Kies-, Beton- und Belagsbereich aufgedeckt.

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