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Aargauer Regierung eröffnet Anhörung zu Familienzulagen-Erhöhung

Wie der Kanton Aargau mitteilt, soll das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Familienzulagen revidiert werden. Der Regierungsrat schlägt eine Erhöhung vor.

Aargauer Regierung
Sitzungszimmer der Aargauer Regierung. - Keystone

Arbeitnehmer, Selbstständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen erhalten Familienzulagen, sofern sie die im Bundesgesetz über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen vom 24. März 2006 verankerten Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Der Bund hat Mindestansätze für die Zulagen festgelegt. Diese betragen für Kinder bis zu ihrem vollendeten 16. Lebensalter 200 Franken pro Monat.

Die Ausbildungszulagen für Jugendliche müssen mindestens 250 Franken pro Monat betragen.

Im Kanton Aargau entsprechen die Familienzulagen heute diesen Mindestansätzen.

Regierungsrat erachtet eine Erhöhung sinnvoll

Der Regierungsrat schlägt im Anhörungsbericht vor, die Familienzulagen um zehn Franken zu erhöhen.

Die Zulagen erhöhen das frei verfügbare Einkommen von Familien. Damit würde der Kanton Aargau als Wohn- und Arbeitskanton für Familien gestärkt

Die vorgeschlagene Erhöhung hat eine finanzielle Mehrbelastung der Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden sowie des Kantons und der Gemeinden zur Folge.

Der Regierungsrat erachtet eine Erhöhung um zehn Franken aber als sinnvoll und finanziell tragbar.

Weiterer Anpassungsbedarf besteht

Die vorgeschlagene Änderung geht auf die als Postulat überwiesene (21.12) Motion der SP-Fraktion (Sprecherin Claudia Rohrer, Rheinfelden) vom 5. Januar 2021 zurück, die die Erhöhung der Familienzulagen forderte.

Die Motionäre begründeten ihre Forderung damit, dass Familien besondere, nicht zuletzt auch finanzielle Belastungen tragen würden und der Kanton aktuell die Mindestzulagen ausrichtet.

Die Defizitgarantie des Kantons für die kantonale Familienausgleichskasse ist überholt, weshalb die entsprechende Bestimmung im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (EG Familienzulagengesetz, EG FamZG) aufgehoben werden soll.

Änderung ist per Januar 2026 geplant

Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollen weiter die kantonalen Anerkennungsvoraussetzungen für private Familienausgleichskassen präzisiert werden.

Schliesslich ist zur Steigerung der Transparenz, Effizienz und Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Familienausgleichskassen die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Veröffentlichung der Leistungskennzahlen der im Kanton Aargau tätigen Familienausgleichskassen vorgesehen.

Die Anhörung dauert bis am 20. Oktober 2023. Das geänderte Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

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