Biberstein

Biberstein: Die 1. August-Feier findet ohne Höhenfeuer statt

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Aarau,

Wie die Gemeinde Biberstein informiert, wird der Lampion- und Fackelumzug mit Höhenfeuer bei der diesjährigen 1. August-Feier nicht durchgeführt.

Das Ortsschild von Biberstein.
Das Ortsschild von Biberstein. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die 1. August-Feier ist im Schlosshof. Der Lampion- und Fackelumzug mit anschliessendem Höhenfeuer auf der Heidechile findet nicht statt.

Die Bevölkerung wird aufgefordert, beim Feuern im Freien vorsichtig zu sein und keine brennenden Rauchwaren wegzuwerfen.

Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern soll Einiges beachtet werden.

Laute Knalleffekte versetzen viele Tiere in Angst und Panik. Es wird den Tieren zu liebe darum gebeten, nur buntes Feuerwerk ohne Knalleffekte abzubrennen.

Warten bis zum Feiertag

Zahllose Knallkörper und Raketen werden Tage vor und nach der Bundesfeier entzündet.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne Bewilligung nur am 1. August und unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen gestattet.

Der Schweizer-Tierschutz (STS) appelliert an die Bevölkerung, Feuerwerk nur am eigentlichen Festtag abbrennen zu lassen.

Unfälle vermeiden und Haustiere schützen

Die meisten Tiere hören wesentlich besser als Menschen und reagieren mit Panik und kopfloser Flucht auf die Knallerei.

Bei einer Flucht bestehen für die Tiere erhebliche Verletzungsgefahren.

Jedes Jahr werden nach der Bundesfeier und auch nach Silvester Hunde und Katzen als vermisst gemeldet, weil sie in Panik geraten und ausgerissen sind.

Am Nationalfeiertag sollten die Haustiere daher bei geschlossenen Fenstern im Haus gehalten werden.

Kommentare

Mehr Biberstein

kantonspolizei aargau
4 Interaktionen