Steuererhebungsprozess hat ab 2021 papierlos zu erfolgen
Das Kantonale Steueramt hat die Gemeinden im Dezember 2019 darüber orientiert, dass der Steuererhebungsprozess ab 1. Januar 2021 papierlos zu erfolgen hat.

Das Kantonale Steueramt hat die Gemeinden im Dezember 2019 darüber orientiert, dass der Steuererhebungsprozess ab 1. Januar 2021 papierlos zu erfolgen hat. Die Veranlagung von natürlichen Personen wird damit künftig komplett elektronisch durchgeführt.
Die Informatik der Gemeinde muss dafür bis spätestens 1. Januar 2021 eingerichtet sein. Falls noch nicht vorhanden muss jede Gemeinde eine dazu geeignete elektronische Fallverwaltung bzw. Workflow-Lösung rechtzeitig beschaffen und einführen.
Im Steueramt Wettswil a.A. ist die Fachapplikation der Abraxas Informatik AG, St. Gallen seit jeher im Einsatz. Um Schnittstellen zu vermeiden, wird die Fallverwaltungssoftware der Abraxas Informatik AG angeschafft. Sie erfüllt zudem sämtliche Anforderungen, welche vom Kantonalen Steueramt vorgegeben sind und wird bereits von einigen Gemeinden eingesetzt.
Für die IT-Lösung wurde ein einmaliger Kredit von Fr. 3'231.00 sowie ein jährlich wiederkehrender Kredit von Fr. 4'528.75 bewilligt. Der papierlose Steuererhebungsprozess ändert die internen Prozessabläufe. Auf die Steuerpflichten hat der papierlose Steuererhebungsprozess keine Änderung zur Folge.
Natürliche Personen mit Wohnsitz, Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Zürich können ihre Steuererklärung weiterhin elektronisch (www.services.zh.ch) oder in Papierform einreichen.