Fondsreglement für Spenden ans Familienzentrum in Altstätten

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Rheintal,

Der Stadtrat Altstätten erliess ein Fondsreglement für Spenden und Schenkungen ans Familienzentrum, das gezielte Projekte unterstützt.

Die Gemeinde Altstätten (SG).
Die Gemeinde Altstätten (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Altstätten mitteilt, wurde das Familien- und Begegnungszentrum im Juni 2021 eröffnet. Begegnung, Beratung, Betreuung und Bildung sind die vier Säulen, auf denen das Zentrum aufbaut.

Es ist ein Treffpunkt für alle Einwohnenden, unabhängig von ihrem Alter, ihrer sozialen und kulturellen Herkunft. Es ist Teil des kommunalen Netzwerks.

Anlässlich der Zukunftsausrichtung des Familien- und Begegnungszentrum Reburg im Jahr 2022 wurde beschlossen, dass das Reburg-Team auch künftig Schenkungen und Spenden generieren kann.

Fondsreglement

Um die gezielte und transparente Verwendung von Spenden zu gewährleisten, hat der Stadtrat ein Fondsreglement erlassen. Dieses sorgt dafür, dass projektgebundene Mittel auch tatsächlich für die vorgesehenen Zwecke genutzt werden können, anstatt in die allgemeine Erfolgsrechnung zu fliessen.

Die zweckgebundene Verwaltung soll das Vertrauen der Spender und Förderer stärken und eine flexible Umsetzung von Projekten, auch über das laufende Jahr hinaus, ermöglichen.

Fakultatives Referendum

Die öffentliche Auflage erfolgt vom 7. Januar bis 17. Februar 2025. Der Erlass des Reglements untersteht dem fakultativen Referendum. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei oder auf der Webseite der Stadt eingesehen werden.

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Stadtkanzlei Altstätten einzureichen. Es werden 400 Unterschriften für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens benötigt. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten.

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