Die kommunalen Richtlinien für Gemeindebeiträge an familienergänzende Kinderbetreuung wurden durch das neue Kinderbetreuungs-Gesetz per 1. Juni 2023 ersetzt.
Eingang des Gemeindehauses Wolfhalden (AR).
Eingang des Gemeindehauses Wolfhalden (AR). - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Wolfhalden meldet, traten das Kinderbetreuungsgesetz und die dazu gehörende Verordnung per 1. Juni 2023 in Kraft, den Vollzug hat der Regierungsrat der SOVAR übertragen.

Eltern erhalten je nach massgebendem Einkommen und Beschäftigungsgrad Beiträge an die Kosten, die sie für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung (Kindertagesstätte, Tagesfamilie oder schulergänzende Betreuungsangebote) aufwenden müssen.

Gesuche um Beiträge können seit 1. Juni 2023 über ein Online-Tool direkt bei der SOVAR eingereicht werden.

Mit dem Inkrafttreten wurden die kommunalen Richtlinien für Gemeindebeiträge an familienergänzende Kinderbetreuung (in Kraft seit 1. Januar 2021) ausser Kraft gesetzt.

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