Steinhausen: Stand der Unterflurcontainer (UFC)-Strategie
Wie die Gemeinde Steinhausen informiert, haben die Delegierten am 5. November 2018 die UFC-Strategie beschlossen, die per 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.
Die Delegiertenversammlung des Zweckverbands der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (Zeba) hat am 5. November 2018 die UFC-Strategie beschlossen, die per 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.
Die Strategie sieht bis zum Jahr 2030 eine möglichst flächendeckende Bereitstellung des Hauskehrichts in der Wohnzone in UFC-Anlagen im gesamten Zeba-Verbandsgebiet vor.
Rollcontainer sind ab 2030 nur noch ausnahmsweise erlaubt und lose Säcke werden ab 2030 keine mehr toleriert.
Die Einzugsgebiete werden für die Planung und Umsetzung der UFC Strategie definiert. Somit wird eine optimale Auslastung der UFC-Anlagen und ein koordiniertes Vorgehen sichergestellt.
Die Einzugsgebiete werden irrelevant
Wenn das Konzept umgesetzt ist, sind die Einzugsgebiete nicht mehr relevant, weil alle Standorte zur Entsorgung genutzt werden können.
Ab 2030 sollen alle UFC-Anlagen öffentlich sein. Insgesamt sollen 76 Säulen realisiert werden, 21 davon sind per Ende 2022 bereits realisiert, 55 sind noch umzusetzen.
Die UFC-Anlagen werden unter Berücksichtigung einer Gehdistanz von maximal rund 250 Meter und wo möglich auf gemeindlichen Grundstücken zu erstellen.
Wo dies nicht möglich ist, sind Standorte vorgesehen, die an einer Strasse liegen, die von den Entsorgungswagen gut befahren werden können.
Die Einführung wird etappenweise realisiert
Nicht Bestandteil des Konzepts sind Arbeitszonen, für welche der Zeba separate UFC-Lösungen vorsieht. Ausserhalb des Siedlungsgebiets sammelt der Werkdienst den Abfall einmal pro Woche ein.
Die Einführung der UFC-Anlagen soll in Etappen erfolgen. Jeder Bau einer UFC-Anlage bedarf einer Bewilligung der zuständigen Behörde.
Die Organisation von Unterhalt, Reparaturen und Reinigung der UFC-Anlage sowie UFC-Sammeltouren ist Aufgabe des Zeba.
Die Gemeinde finanziert die Bereitstellung der UFC-Anlagen auf gemeindlichen Grundstücken, Anlagen durch die Gemeinde auf Privatland und die Öffentlicherklärung von bestehenden und privaten UFC-Anlagen die vor 2019 erstellt wurden.
Das Konzept wird öffentlich aufgelegt
Für die Umsetzung sind vorgängig die Zustimmungen der jeweiligen Eigentümer einzuholen.
Nach der Zustimmung durch den Gemeinderat wird das Konzept im Sinne einer öffentlichen Mitwirkung für 30 Tage publiziert und anschliessend dem Zeba zugestellt.
Im Frühjahr 2023 soll das Konzept verabschiedet werden und im Dezember 2023 der Rahmenkredit eingeholt werden.